Neue Steuerregel: Unternehmen können Elektroautos ab Juli 2025 schneller abschreiben
Neue Steuerregel: Unternehmen können Elektroautos ab Juli 2025 schneller abschreiben
Ab Juli 2025 tritt eine neue Steuerregel in Kraft, die es Unternehmen ermöglicht, Elektroautos schneller abzuschreiben als bisher. Die Änderung gilt jedoch nur für Fahrzeuge, die ab diesem Stichtag gekauft werden. Auch Firmen, die Elektroautos leasen, könnten profitieren – vorausgesetzt, der Leasingvertrag erfüllt bestimmte finanzielle Bedingungen.
Die überarbeitete Abschreibungsmethode bietet im ersten Jahr einen erheblichen Steuerbonus: Unternehmen können 75 Prozent des Kaufpreises sofort als Betriebsausgabe geltend machen. In den folgenden fünf Jahren wird der Restwert mit jeweils 10, 5, 5, 3 und schließlich 2 Prozent abgeschrieben.
Normalerweise gelten Sonderabschreibungen nicht für Leasingfahrzeuge. Eine Ausnahme bilden jedoch Vollamortisationsverträge, die wie ein Kauf behandelt werden. Bei solchen Verträgen decken die Leasingraten die vollständigen Kosten des Elektroautos inklusive Finanzierung ab. Zudem muss der Wagen in der Bilanz des Unternehmens als aktiviertes Wirtschaftsgut ausgewiesen werden.
Nach Ablauf der Leasingdauer kann das Unternehmen das Elektroauto entweder übernehmen oder verkaufen. Wie viele Firmen 2023 oder 2024 ähnliche Regelungen nutzten, ist unklar. Zwar schätzt das Bundesfinanzministerium aufgrund steigender Neuzulassungen von Elektroautos, dass es sich um Tausende Verträge handelt – offizielle Statistiken von Behörden wie dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder dem Statistischen Bundesamt (Destatis) erfassen Vollamortisationsleasing jedoch nicht gesondert.
Ziel der Neuregelung ist es, mehr Unternehmen zum Umstieg auf elektrische Fuhrparks zu bewegen. Wer nach Juli 2025 ein förderfähiges Elektroauto kauft, profitiert von sofortigen Steuervorteilen. Bei Leasingfahrzeugen kommen nur Vollamortisationsverträge für die beschleunigte Abschreibung infrage.
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