Bayern: Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger COVID-19-Speicheltests zurückzahlen

Elias Lehmann
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Ein wei├čer und roter Covid-19-Testthermometer mit Text und Zahlen darauf, auf einer schwarzen Oberfl├Ąche plaziert.Elias Lehmann

Bayern: Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger COVID-19-Speicheltests zurückzahlen

Ein Testzentrum in Bayern muss 95.000 Euro zurückzahlen, nachdem es einen nicht zugelassenen COVID-19-Speicheltest eingesetzt hatte. Das Verwaltungsgericht München urteilte, dass die Betreiberin durch die Verwendung eines Tests, der von den deutschen Gesundheitsbehörden nicht mehr anerkannt war, unzulässige Leistungen erbracht habe.

Die Entscheidung folgt einem Streit über mehr als 200.000 Tests, die in der Einrichtung seit Dezember 2021 durchgeführt wurden.

Das Zentrum nahm seinen Betrieb im Dezember 2021 auf und setzte dabei den Speicheltest AT088/21 ein, umgangssprachlich als 'Saliva' bekannt. Allerdings hatte der Test bereits zwei Monate zuvor, im September 2021, die Zulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und das Robert Koch-Institut (RKI) verloren.

Die Betreiberin behauptete, ihr sei der ungültige Status des Tests nicht bekannt gewesen. Sie argumentierte, sie habe sich auf die Zusicherungen des Lieferanten verlassen und eigene Recherchen angestellt. Das Gericht wies diese Einwände jedoch als für den Fall irrelevant zurück.

Nach den Haushaltsvorschriften musste die vollständige Vergütung für die Tests zurückgefordert werden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Leistungen den regulatorischen Anforderungen nicht entsprachen und daher nicht erstattungsfähig seien. Zudem bestätigte es die Kürzung der Zahlungen auf null Euro, da die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in dieser Angelegenheit keinen Spielraum habe.

Die Klage der Betreiberin wurde in vollem Umfang abgewiesen. Das Urteil bestätigte, dass die Verwendung eines nicht zugelassenen Tests eine unzulässige Leistungserbringung darstelle, sodass gegen die Rückforderungsanordnung kein Rechtsmittel mehr möglich sei.

Das Zentrum muss nun 95.000 Euro zurückzahlen. Die Entscheidung unterstreicht die strikte Einhaltung der Vorgaben der Gesundheitsbehörden bei COVID-19-Tests. Der Betreiberin bleiben keine weiteren rechtlichen Möglichkeiten, um das Urteil anzufechten.

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