Landwirt gewinnt Prozess gegen IHK wegen Solaranlagen-Gebühren

Landwirt gewinnt Prozess gegen IHK wegen Solaranlagen-Gebühren
Ein Landwirt aus der Eifel hat einen Rechtsstreit gegen die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) über Mitgliedsbeiträge gewonnen, die mit seinen Solaranlagen zusammenhingen. Der Konflikt begann, als die Kammer seine Solarstromerzeugung als gewerbliche Tätigkeit einstufte und dafür Gebühren forderte. Ein Gerichtsurteil klärt nun, unter welchen Bedingungen solche Abgaben fällig werden.
Der Landwirt hatte auf seinen Wirtschaftsgebäuden Photovoltaikmodule installiert und den erzeugten Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Die IHK argumentierte, diese Tätigkeit stelle ein eigenständiges Gewerbe dar, das mit Mitgliedsbeiträgen verbunden sei. Der Bauer widersprach und zog vor das Oberverwaltungsgericht Koblenz.
Das Gericht bestätigte zwar, dass die Solaranlagen als separates Gewerbe einzustufen seien. Dennoch befreite es den Landwirt von den Abgaben – und zwar aus zwei Gründen: Zum einen blieb die Landwirtschaft sein Hauptberuf, zum anderen lag sein jährlicher Einnahmen aus der Solarstromerzeugung unter der Grenze von 5.200 Euro. Die Entscheidung wurde später im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt unter dem Titel Solaranlagen auf Höfen: Gericht befreit Landwirt von Gebühren veröffentlicht. Das Urteil schafft Präzedenzfälle für ähnliche Konstellationen, in denen Landwirte ihr Einkommen mit kleinen Solaranlagen aufbessern.
Die Befreiung gilt jedoch nur, wenn die Landwirtschaft die Haupttätigkeit bleibt und die Gewinne aus der Solarstromerzeugung 5.200 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Für den betroffenen Landwirt bedeutet dies, dass er keine zusätzlichen Abgaben an die IHK zahlen muss. Das Urteil gibt auch anderen Landwirten in vergleichbaren Situationen Rechtssicherheit.

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