Weihnachtsgeschenke früh auspacken – sonst droht der Verlust des Widerrufsrechts

Warum Sie den Karton bald öffnen sollten - Weihnachtsgeschenke früh auspacken – sonst droht der Verlust des Widerrufsrechts
Mit dem nahenden Black Friday und Cyber Monday bestellen viele Verbraucher ihre Weihnachtsgeschenke bereits frühzeitig. Werden die Päckchen aber erst an Heiligabend ausgepackt, könnte das den Anspruch auf Rückgabe unerwünschter Artikel verwirken. Deutsche Verbraucherrechte regeln Widerrufe klar – und hier kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an.
Das Widerrufsrecht gilt für Online-, Telefon- und bestimmte Vertragskäufe. Ausgenommen sind leicht verderbliche Waren, maßgefertigte Artikel oder geöffnete Produkte wie Hygieneartikel. Sobald die Lieferung eintrifft, beginnt die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist.
Wer seine Pakete direkt nach Erhalt öffnet, sichert sich damit die Rückgabemöglichkeit. Wer bis Weihnachten wartet, riskiert, dass die Option für Rücksendungen verfällt. Käufer sollten die 14-Tage-Frist im Blick behalten und Verzögerungen vermeiden, um sich alle Optionen offen zu halten.

Deutsche Start-ups werden zunehmend von den USA angezogen
Eine zunehmende Anzahl deutscher Gründer verlagert ihre Start-ups in die USA. Experten warnen vor einem Hirnablass, der die Innovationsfähigkeit Deutschlands gefährden könnte.

Younes Zarou: Reichtum und finanzielle Erfolge des TikTok-Stars
Younes Zarou ist ein bekannter deutscher TikToker, der für seine einzigartigen Videos bekannt ist, die oft optische Täuschungen und beeindruckende visuelle Effekte enthalten.

Baugenehmigung erteilt: So geht es weiter im Mainzer Karstadt-Gebiet
Es hat über ein Jahr gedauert, aber nun haben die Behörden die Baugenehmigung für den Neubau an der Mainzer Fuststraße der künftigen Lu:-Area erteilt. Die Eröffnung ist für nächstes Jahr geplant.







