Weihnachtsgeschenke früh auspacken – sonst droht der Verlust des Widerrufsrechts

Admin User
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Ein Tisch mit gebündelten CD-Hüllen, Abzeichen, einem Becher voller Coupons und verstreuten Papieren.

Warum Sie den Karton bald öffnen sollten - Weihnachtsgeschenke früh auspacken – sonst droht der Verlust des Widerrufsrechts

Mit dem nahenden Black Friday und Cyber Monday bestellen viele Verbraucher ihre Weihnachtsgeschenke bereits frühzeitig. Werden die Päckchen aber erst an Heiligabend ausgepackt, könnte das den Anspruch auf Rückgabe unerwünschter Artikel verwirken. Deutsche Verbraucherrechte regeln Widerrufe klar – und hier kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an.

Das Widerrufsrecht gilt für Online-, Telefon- und bestimmte Vertragskäufe. Ausgenommen sind leicht verderbliche Waren, maßgefertigte Artikel oder geöffnete Produkte wie Hygieneartikel. Sobald die Lieferung eintrifft, beginnt die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist.

Wer seine Pakete direkt nach Erhalt öffnet, sichert sich damit die Rückgabemöglichkeit. Wer bis Weihnachten wartet, riskiert, dass die Option für Rücksendungen verfällt. Käufer sollten die 14-Tage-Frist im Blick behalten und Verzögerungen vermeiden, um sich alle Optionen offen zu halten.