GDP findet drei-monatige IP-Adressen-Speicherung unzureichend

GDP findet drei-monatige IP-Adressen-Speicherung unzureichend
Vorschlag zur dreimonatigen IP-Speicherung: GdP hält Frist für zu kurz
Ankündigung Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Gesetzentwurf zur Vorratsspeicherung von IP-Adressen für drei Monate, hält die Frist jedoch für unzureichend.
„Grundsätzlich ist die dreimonatige Speicherfrist ein Fortschritt, doch in umfangreichen Ermittlungsverfahren bei Straftaten und damit verbundenen längeren Prozessen kann sie oft zu kurz greifen“, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bereichs Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der Bayerischen Mediengruppe.
21. Dezember 2025, 11:48 Uhr
Ein neuer Gesetzentwurf in Deutschland sieht vor, IP-Adressen künftig drei Monate lang zu speichern, um Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung von Straftaten zu unterstützen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt den Plan grundsätzlich, warnt jedoch, dass der vorgeschlagene Zeitraum in vielen Fällen nicht ausreiche. Politiker und Ermittlungsbehörden sind sich einig, dass bessere Instrumente nötig sind, um komplexe Kriminalität effektiv zu bekämpfen.
Der vom Bundesjustizminister vorgelegte Entwurf zur Vorratsspeicherung von IP-Daten für drei Monate stößt bei der SPD auf Zustimmung. Dirk Wiese, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, bezeichnete den Schritt als „entscheidend im Kampf gegen Kriminalität“ und betonte, dass damit ein wichtiges Signal an die Strafverfolgungsbehörden gesendet werde.
Auch die GdP begrüßt den Entwurf, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich seiner Begrenzung. Andreas Roßkopf, Leiter des GdP-Bereichs Bundespolizei und Zoll, wies darauf hin, dass viele Ermittlungen deutlich länger als drei Monate dauerten. Besonders bei internationalen Netzwerken und aufwendigen Recherchen sei der vorgeschlagene Zeitraum oft zu knapp bemessen.
Wie lange Ermittlungen im Durchschnitt andauern, führte Roßkopf nicht im Detail aus. Klar stellte er jedoch, dass die geplante Speicherfrist komplexe Strafverfahren möglicherweise nicht vollständig abdecken werde.
Obwohl der Entwurf als Fortschritt gewertet wird, pocht die GdP auf längere Speicherfristen, wo dies notwendig sei. Die Bedenken der Gewerkschaft unterstreichen die Herausforderung, Datenschutz und wirksame Kriminalprävention in Einklang zu bringen. Der Vorschlag geht nun mit Rückendeckung aus Politik und Ermittlungsbehörden in die nächste Runde.

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GDP findet drei-monatige IP-Adressen-Speicherung unzureichend
Der Polizei-Verband (GDP) begrüßt den Gesetzentwurf für eine drei-monatige IP-Adressen-Speicherung, findet ihn aber zu kurz. "Insgesamt kann festgestellt werden, dass die drei-monatige Speicherfrist ein Schritt nach vorne ist, aber sie kann im Zusammenhang mit umfangreichen Untersuchungen von Straftaten und damit längeren Verfahren oft unzureichend sein", sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GDP für Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der bayerischen Mediengruppe.






