NRW-Städte klagen gegen Land: Wer zahlt die Ganztagsbetreuung in Grundschulen?

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Schüler in Uniformen stehen auf einem Weg und halten Papiere, mit einem Mädchen, das in ein Mikrofon spricht; dahinter ist eine Umzäunung mit einer Hütte, die mit Ballons geschmückt ist.

Gemeinden klagen über Kosten für Ganztagsbetreuung - NRW-Städte klagen gegen Land: Wer zahlt die Ganztagsbetreuung in Grundschulen?

Ganztagsbetreuung in Grundschulen: Kommunen klagen über Kosten

Ganztagsbetreuung in Grundschulen: Kommunen klagen über Kosten

  1. Dezember 2025, 12:16 Uhr

Städte in Nordrhein-Westfalen (NRW) ziehen wegen der Finanzierung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen vor Gericht. Ein neues Gesetz garantiert ab 2026 einen Rechtsanspruch darauf – doch die Kommunen warnen, die Kosten nicht allein tragen zu können. Der Streit zeigt die wachsende finanzielle Belastung der Gemeinden, die auf nachhaltige Unterstützung durch das Land drängen.

Auslöser des Konflikts war das Versprechen der schwarz-grünen Landesregierung aus CDU und Grünen, im Koalitionsvertrag ein Umsetzungsgesetz auf den Weg zu bringen. Da jedoch keine klare Finanzierungsregelung vorliegt, suchen die Städte nun rechtliche Klarheit. Düsseldorf, Krefeld und Hamm kündigten an, Feststellungsklagen einzureichen, um zu klären, ob das Land seinen finanziellen Beitrag erhöhen muss.

Fünf weitere Kommunen – Aachen, Bochum, Bielefeld, Düren und Dormagen – haben bereits im Namen der NRW-Gemeinden Klage eingereicht. Ihr Ziel: das Land zur Erfüllung seiner Finanzierungspflichten zu verpflichten. Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem steigenden Bedarf: Bis 2025 werden voraussichtlich 480.500 Kinder einen Platz in der Ganztagsbetreuung benötigen – rund 150.000 mehr als bisher.

Lokale Verantwortliche warnen, dass das System ohne ausreichende Landesmittel die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen könne. Die finanzielle Belastung der Städte steht im Mittelpunkt des Streits, da viele betonen, die zusätzlichen Ausgaben ohne langfristige Unterstützung nicht stemmen zu können.

Die Klagen könnten richtungsweisend für die Finanzierung des ausgebauten Betreuungssystems in NRW werden. Bei Erfolg könnten sie das Land zwingen, mehr Mittel bereitzustellen, damit die Kommunen die versprochene Ganztagsbetreuung auch umsetzen können. Das Ergebnis wird maßgeblich beeinflussen, wie die Städte die finanzielle Last des neuen Rechtsanspruchs bewältigen.