Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab

Admin User
2 Min.
Ein weißes Gebäude, umgeben von einem Zaun, Gras, Bäumen und Menschen mit Stangen im Hintergrund.

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab

Ein Gericht in Nordrhein-Westfalen hat ein Versammlungsverbot im Dorf Lützerath nahe dem Braunkohletagebau Garzweiler II bestätigt. Mit dem Urteil wird bestärkt, dass Demonstranten sich nicht auf dem Gelände des Energiekonzerns RWE versammeln dürfen, wohl aber in angrenzenden Bereichen protestieren können. Die Entscheidung fällt nach einem langwierigen Streit um den fossilen Brennstoffabbau und öffentliche Kundgebungen.

Lützerath war zu einem Symbol für Aktivisten geworden, die sich gegen den Kohleabbau stellen. Das Dorf liegt am Rand des von RWE betriebenen Tagebaus Garzweiler II. Die Behörden hatten Teile des Gebiets bereits als Sperrzone ausgewiesen und klargestellt, dass dort keine Zusammenkünfte mehr stattfinden dürfen.

Im Dezember 2025 bestätigte der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen. Das Gericht wies rechtliche Einsprüche gegen die Räumung Lützeraths und das Betretungsverbot für den Tagebau zurück. Es begründete dies damit, dass die Protestierenden keinen berechtigten Anspruch hätten, da ihr Recht auf Versammlungsfreiheit nicht verletzt worden sei. Die Richter verwiesen darauf, dass in der Nähe alternative Protestorte zur Verfügung stünden. Sie urteilten, dass die Versammlungsfreiheit nicht eingeschränkt werde, da Demonstranten sich weiterhin auf benachbartem Gelände ohne Behinderung versammeln könnten.

Das Urteil bedeutet, dass Proteste auf dem RWE-Gelände in Lützerath nicht stattfinden dürfen. Aktivisten behalten jedoch das Recht, in ausgewiesenen Zonen in der Nähe des Tagebaus zu demonstrieren. Die Entscheidung stärkt die Kontrolle des Unternehmens über das Gelände, lässt aber andere Möglichkeiten für öffentlichen Widerspruch offen.