Gericht unterstützt Gemeinde: E-Scooter-Touren auf bestimmten Wegen verboten

Gericht unterstützt Gemeinde: E-Scooter-Touren auf bestimmten Wegen verboten
Ein Gericht in Neustadt hat zugunsten einer Kommune entschieden und ein Verbot von E-Scooter-Touren auf bestimmten Wegen bestätigt. Das Urteil stellt die Interessen von Landwirtschaft und Forstwirtschaft über die Geschäftspläne eines Unternehmers. Der Unternehmer hatte geplant, mit E-Scootern Führungen durch die Weinberge von Bad Dürkheim anzubieten. Die Kommune hatte Feld- und Waldwege, die mit den Schildern 250 und 'Landwirtschaftlicher Verkehr frei' gekennzeichnet sind, jedoch primär für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zwecke und nicht als öffentliche Straßen ausgewiesen. Das Verwaltungsgericht Neustadt gab der Kommune Recht. Es urteilte, dass diese Wege öffentliche Einrichtungen seien, die der Bewirtschaftung von Landwirtschaft und Forst dienen – und nicht für Freizeitaktivitäten wie E-Scooter-Touren genutzt werden dürfen. Das Gericht stellte die Belange von Winzern und Landwirten über die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmers und stoppte damit die geplanten Touren. Der Unternehmer hatte argumentiert, dass E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h rechtlich als 'Rollstühle' nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) einzustufen seien. Das Gericht wies diese Argumentation jedoch zurück. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Bedeutung klarer Regelungen für öffentliche Einrichtungen. Sie bestätigt das Verbot der Kommune für E-Scooter-Touren auf diesen Wegen und stellt sicher, dass sie ihrem eigentlichen Zweck weiterhin zur Verfügung stehen.

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