Gericht blockiert Tourismusabgaben: Bayerische Städte scheitern mit Klage gegen Landesverbot

München: Anlauf gegen Bettsteuer-Verbot scheitert - Gericht blockiert Tourismusabgaben: Bayerische Städte scheitern mit Klage gegen Landesverbot
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage von drei Städten gegen das landesweite Verbot von Tourismusabgaben abgewiesen. München, Bamberg und Günzburg hatten argumentiert, das Verbot schränke ihre Möglichkeiten zur Einnahmeerzielung unrechtmäßig ein. Mit dem Urteil wird bestätigt, dass das Verbot die kommunale Finanzhoheit nicht verletzt.
Der Streit entzündete sich, als die bayerische Landesregierung das Verbot von Tourismusabgaben einführte – mit der Begründung, eine solche Abgabe könne der Tourismusbranche in der Region schaden. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter kritisierte die Entscheidung scharf und betonte, Städte müssten die Freiheit haben, Gebühren zu erheben, die die ansässige Bevölkerung nicht belasten.
Die Gerichtsentscheidung stärkt nun die Position der Staatsregierung und verhindert, dass Kommunen von Touristen Übernachtungsgebühren verlangen. Die städtischen Verantwortlichen hatten die Abgabe als Möglichkeit gesehen, lokale Dienstleistungen zu finanzieren, ohne die Kosten für die Einwohner zu erhöhen. Vorerst bleibt das Verbot in ganz Bayern bestehen.

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