AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen

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Ein Buchumschlag mit Armee-Panzern und Jeeps in einer KriegsSzene mit Text darüber.

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AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium reagiert gelassen

AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium reagiert gelassen

AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium reagiert gelassen

  1. Dezember 2025, 16:13 Uhr

Die Alternative für Deutschland (AfD) stellt sich gegen eine Entscheidung des Verfassungsschutzes, der ihren sächsischen Landesverband als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft hat. Die Partei bezeichnet den Beschluss als ungerechtfertigt und fordert die vollständige Veröffentlichung der Bewertungsgrundlagen.

Der Streit eskalierte, nachdem zwei Gerichte Anfang 2025 die Einstufung des Verfassungsschutzes bestätigt hatten. Die AfD droht nun mit rechtlichen Schritten, sollte die Entscheidung nicht zurückgenommen werden.

Bereits 2023 hatte der Verfassungsschutz den sächsischen AfD-Landesverband als rechtsextrem eingestuft. Die Partei weist die Vorwürfe wiederholt zurück und behauptet, ihre Äußerungen seien falsch interpretiert worden. Jörg Urban, Landesvorsitzender der AfD in Sachsen, nannte die Einordnung „rechtlich nicht haltbar“ und warf der Behörde vor, die Aussagen der Partei gezielt gegen sie zu verdrehen.

Im Januar 2025 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Entscheidung des Verfassungsschutzes – nach einem früheren Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden. Die AfD verlangt nun die Veröffentlichung der vollständigen Bewertungsunterlagen und vergleicht die Situation mit einer „Anklage wegen Diebstahls, ohne zu nennen, was gestohlen worden sein soll“. Die Partei besteht darauf, dass der Verfassungsschutz das Gebot der offenen Auslegung missachte, das die Meinungsfreiheit schütze.

Das Bundesinnenministerium hingegen betont, die AfD habe wie gesetzlich vorgeschrieben Zugang zu den relevanten Dokumenten erhalten. Zudem wiesen Beamte darauf hin, dass beide Gerichte zugunsten des Verfassungsschutzes entschieden und die Beschwerden der Partei abgewiesen hätten. Trotzdem kündigte die sächsische AfD an, Klage einzureichen, falls die Einstufung nicht aufgehoben und der vollständige Bericht nicht offengelegt werde.

Die AfD pocht weiter auf Transparenz und argumentiert, die Geheimhaltung des Verfassungsschutzes untergrabe ihre Position. Da bereits zwei Gerichte die Einordnung der Behörde bestätigt haben, wird der Ausgang des Rechtsstreits darüber entscheiden, ob das Rechtsextremismus-Etikett bestehen bleibt.

Das Ergebnis könnte zudem Präzedenzfall dafür werden, wie der Verfassungsschutz künftig politische Gruppen überwacht.