Gute Nachrichten: Mehr Geld für 30.000 Mainz-Bewohner

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Ein Collage mit verschiedenen Bildern von Frauen in unterschiedlichen Kostümen, jedes begleitet von Text und Dollarbeträgen.

Gute Nachrichten: Mehr Geld für 30.000 Mainz-Bewohner

Gute Nachricht: Mehr Geld für 30.000 Mainzerinnen und Mainzer

Teaser: Aktuell gibt es in Mainz rund 30.000 Minijobber. Die Löhne dieser Teilzeitbeschäftigten sollen steigen.

22. Dezember 2025, 10:12 Uhr

Minijobber in Mainz können sich ab Januar 2026 über höhere Löhne freuen – der gesetzliche Mindestlohn steigt. Von der Erhöhung profitieren rund 30.000 Beschäftigte in geringfügiger Beschäftigung in der Stadt, die künftig mindestens 13,90 Euro pro Stunde verdienen. Damit werden ihre Ansprüche an diejenigen von Vollzeitkräften in denselben Tätigkeiten angeglichen.

Mit dem neuen Mindestlohn von 13,90 Euro können Minijobber bis zu 603 Euro monatlich erzielen. Neben dem höheren Lohn behalten sie dieselben Rechte wie fest angestellte Kollegen mit vergleichbarer Qualifikation – darunter bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit. Auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld müssen gezahlt werden, sofern der Arbeitgeber diese Leistungen gewährt.

Alleiner in der Mainzer Gastronomie sind 4.700 Menschen in Minijobs beschäftigt. Stadtweit sind 56 Prozent der geringfügig Beschäftigten Frauen – ein Umstand, der die Sorge nährt, dass solche Stellen zur „beruflichen Sackgasse“ werden können. Die Gewerkschaft NGG kritisiert die Verbreitung von Minijobs scharf: Sie ersetzten oft reguläre Arbeitsplätze und böten kaum soziale Absicherung. Die NGG fordert eine grundlegende Reform des Systems und verlangt, dass ab der ersten Arbeitsstunde volle Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Bisher sind Minijobs von bestimmten Abgaben befreit – eine Regelung, die die Gewerkschaft als Hindernis für faire Löhne und Arbeitsplatzsicherheit sieht.

Die Lohnerhöhung kommt Tausenden Minijobbern in Mainz zugute und sorgt für gerechtere Bezahlung und gleiche Rechte. Doch die Debatte darüber, ob geringfügige Beschäftigung reformiert werden muss, um die Verdrängung von Vollzeitstellen zu verhindern, geht weiter. Die Änderungen treten Anfang 2026 in Kraft; Arbeitgeber sind dann verpflichtet, den neuen Mindestlohn einzuhalten.