Treffen Sie Attiko: Koblenz' neuer Vintage-Store fördert Nachhaltigkeit und Inklusion

Treffen Sie Attiko: Koblenz' neuer Vintage-Store fördert Nachhaltigkeit und Inklusion
Noa und Hannah, beide 25 Jahre alt, eröffnen am 11. Oktober in Koblenzer Altstadt ein einzigartiges Vintage-Geschäft namens Attiko. Die Gründerinnen möchten ein vielfältiges und inklusives Einkaufserlebnis schaffen, das Kunden inspiriert und Nachhaltigkeit fördert. Attiko ist ein Concept Store, der Mode, Design und Nachhaltigkeit verbindet. Als Teil von The Cube bietet das Geschäft eine Mischung aus Inneneinrichtung, Kunst und ästhetischen Erlebnissen. Der Name Attiko steht für einen Ort voller Geschichten, Stil und Nachhaltigkeit. Noa und Hannah beziehen die Kleidung direkt von Privatpersonen, um Nachhaltigkeit zu unterstützen und einzigartige, hochwertige Stücke anzubieten – beständig im Material und individuell im Stil. Die beiden wünschen sich, dass Attiko zu einem Ort wird, an dem sich Menschen wohlfühlen und Inspiration finden. Dafür arbeiten sie mit lokalen Designern und kreativen Unternehmen zusammen, unterstützt von einem Hauptsponsor, der mit The Cube verbunden ist. Geplant sind unter anderem Kleidertauschpartys, Events und Kooperationen mit regionalen Kreativen, um ein Gemeinschaftsgefühl zu stärken. In der Altenhofstraße 7 gelegen, will Attiko mehr sein als nur ein Secondhand-Laden: ein Raum für nachhaltige Mode mit Charakter, für Begegnungen mit lokalen Machern und für kreative Impulse. Durch die Verbindung zu The Cube und die persönliche Note der Gründerinnen verspricht Attiko, die Koblenzer Altstadt um eine lebendige Adresse reicher zu machen.

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Deutsche Start-ups werden zunehmend von den USA angezogen
Eine zunehmende Anzahl deutscher Gründer verlagert ihre Start-ups in die USA. Experten warnen vor einem Hirnablass, der die Innovationsfähigkeit Deutschlands gefährden könnte.

GDP findet drei-monatige IP-Adressen-Speicherung unzureichend
Der Polizei-Verband (GDP) begrüßt den Gesetzentwurf für eine drei-monatige IP-Adressen-Speicherung, findet ihn aber zu kurz. "Insgesamt kann festgestellt werden, dass die drei-monatige Speicherfrist ein Schritt nach vorne ist, aber sie kann im Zusammenhang mit umfangreichen Untersuchungen von Straftaten und damit längeren Verfahren oft unzureichend sein", sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GDP für Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der bayerischen Mediengruppe.






