Silvester 2024: Diese Sicherheitsregeln für Feuerwerk müssen Sie kennen

Silvester 2024: Diese Sicherheitsregeln für Feuerwerk müssen Sie kennen
Silvester 2024 steht vor der Tür – und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) hat wichtige Sicherheitstipps für den Umgang mit Feuerwerk veröffentlicht. Da privates Feuerwerk nur an Silvester und unter strengen Auflagen erlaubt ist, sollte man sich gut informieren.
Zunächst gilt: Halten Sie beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern ausreichend Abstand zu Personen, Gebäuden, Tieren, Fahrzeugen und Hindernissen. Zudem ist es leichtsinnig, vorher größere Mengen Alkohol zu konsumieren. Feuerwerk darf nur auf ebenem Untergrund mit sicherem Stand und geeigneten „Abschussrampen“ für Raketen gezündet werden. Erlaubt sind im Freien ausschließlich Feuerwerkskörper der Kategorie F2.
Selbstgebasteltes Feuerwerk ist illegal und birgt erhebliche Gefahren. Versuchen Sie nicht, nicht ordnungsgemäß gezündete Feuerwerkskörper erneut anzuzünden oder zu öffnen. Reste von Feuerwerk gehören in den Hausmüll, während nicht explodierte, CE-geprüfte Körper über Recyclinghöfe oder Sondermüll-Entsorgungsstellen fachgerecht entsorgt werden müssen.
Kaufen Sie Feuerwerk nur in zugelassenen Geschäften oder geprüften Online-Shops – achten Sie dabei auf die CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Prüfnummer und Registriernummer. Das Zünden von Feuerwerk in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- oder Seniorenheimen ist verboten.
Fazit: Mit diesen Sicherheitshinweisen steht einem sicheren und verantwortungsvollen Silvesterabend nichts im Weg. Denken Sie stets an die Sicherheit im Umgang mit Feuerwerk – und bedenken Sie, dass privates Feuerwerk nur an Silvester ohne besondere Genehmigung erlaubt ist. Bleiben Sie informiert und feiern Sie mit Vernunft.

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