Selbstgebautes E-Bike ohne Papiere: Unfall mit Folgen in Zweibrücken

Selbstgebautes E-Bike ohne Papiere: Unfall mit Folgen in Zweibrücken
Verkehrsunfall in Zweibrücken: Selbstgebautes E-Bike ohne Kfz-Versicherung und Führerschein
Am Donnerstagmorgen ereignete sich in Zweibrücken ein Verkehrsunfall zwischen einem selbstgebauten Elektrofahrrad und einem Auto. Der Radfahrer, dessen Identität weiterhin unbekannt ist, war ohne gültige Zulassung, Kfz-Versicherung oder Führerschein unterwegs. Glücklicherweise blieben beide Unfallbeteiligte unverletzt.
Der Vorfall spielte sich auf der Ixheimer Straße ab, wo eine 59-jährige Autofahrerin mit einem 58-jährigen Radfahrer kollidierte, als sie versuchte, ihn zu überholen. Das vom Mann genutzte Elektrofahrrad war ein selbstgebautes Modell, das rechtlich als Kraftfahrzeug eingestuft wird und daher eine Zulassung, eine Kfz-Versicherung sowie einen Führerschein erfordert. Da der Radfahrer keine der erforderlichen Unterlagen vorweisen konnte, wurde sein Fahrrad beschlagnahmt.
Durch den Unfall entstand ein Sachschaden von etwa 7.000 Euro. Trotz des Zusammenstoßes blieben sowohl die Fahrerin als auch der Radfahrer unverletzt. Gegen den Mann wurde daraufhin ein Verfahren wegen des Verstoßes eingeleitet.
Der Unfall in Zweibrücken unterstreicht die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Zulassung, Kfz-Versicherung und Führerscheinpflicht für Elektrofahrräder – insbesondere bei selbstgebauten Modellen. Die Identität des Radfahrers ist nach wie vor unbekannt, sein Fahrrad bleibt bis auf Weiteres beschlagnahmt.

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