Schlotterbecks Zukunft: Warum der BVB jetzt Fristen für Vertragsgespräche setzen muss

Schlotterbecks Zukunft: Warum der BVB jetzt Fristen für Vertragsgespräche setzen muss
Sammer zu BVBs Pokerspiel mit Schlotterbeck: "Fristen setzen"
Teaser: Der Vertrag des Nationalspielers in Dortmund läuft bis 2027. Eine Einigung auf eine Verlängerung steht noch aus. BVB-Berater Matthias Sammer hat dazu eine klare Meinung.
Veröffentlichungsdatum: 15. Dezember 2025, 17:57 Uhr
Stichwörter: Sport, Fußball, europäische Ligen
Artikeltext: Die Zukunft von Nico Schlotterbeck bei Borussia Dortmund bleibt ungewiss, da die Vertragsverhandlungen ins Stocken geraten sind. Der Vertrag des Abwehrspielers läuft zwar noch bis Juni 2027, doch eine Verlängerung steht weiterhin aus. Gleichzeitig mehren sich Gerüchte über einen möglichen Wechsel zum FC Bayern München.
Der BVB geht in den Gesprächen gelassen vor und vermeidet öffentliche Auseinandersetzungen. Doch Vereinsberater Matthias Sammer fordert nun klarere Fristen, um die Angelegenheit zu klären. Die ausbleibende Einigung befeuert indes die Transfergerüchte.
Der FC Bayern sieht in Schlotterbeck einen möglichen Nachfolger, falls Dayot Upamecano den Verein verlässt. Der ehemalige Bayern-Star Lothar Matthäus warnte jedoch, dass ein Wechsel für Schlotterbeck auch mit Bankdrücker-Risiko verbunden sein könnte, da Upamecano bereits Stammspieler ist.
Schlotterbecks Vertrag läuft zwar noch bis 2027, doch der BVB muss nun entscheiden: Soll der Verein auf eine Verlängerung drängen oder riskieren, den Spieler zu verlieren? Das Interesse des FC Bayern erhöht den Druck – doch ein Wechsel könnte seine Spielzeit einschränken. Die kommenden Wochen könnten Klarheit bringen.

Mola Adebisi Vermögen: Wie viel verdient der TV-Star wirklich?
Mola Adebisi ist ein echter Multitalent, der sich in verschiedenen Bereichen einen Namen gemacht hat. Als VIVA-Moderator hat er Millionen von Menschen in seinen Bann gezogen.

Deutsche Start-ups werden zunehmend von den USA angezogen
Eine zunehmende Anzahl deutscher Gründer verlagert ihre Start-ups in die USA. Experten warnen vor einem Hirnablass, der die Innovationsfähigkeit Deutschlands gefährden könnte.

GDP findet drei-monatige IP-Adressen-Speicherung unzureichend
Der Polizei-Verband (GDP) begrüßt den Gesetzentwurf für eine drei-monatige IP-Adressen-Speicherung, findet ihn aber zu kurz. "Insgesamt kann festgestellt werden, dass die drei-monatige Speicherfrist ein Schritt nach vorne ist, aber sie kann im Zusammenhang mit umfangreichen Untersuchungen von Straftaten und damit längeren Verfahren oft unzureichend sein", sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GDP für Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der bayerischen Mediengruppe.






