Rat des Kreises Bad Dürkheim stimmt über die Ehrenbürgerschaft für Trump ab

AfD will Trump zum Ehrenbürger von Bad Dürkheim machen - Rat des Kreises Bad Dürkheim stimmt über die Ehrenbürgerschaft für Trump ab
Der Kreistag von Bad Dürkheim wird am 29. Oktober entscheiden, ob dem ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump die Ehrenbürgerschaft verliehen wird. Der Antrag der AfD-Fraktion dürfte nach Einschätzung des Landrats jedoch keine Mehrheit finden. Die Abstimmung folgt auf eine vorherige Ablehnung des ursprünglichen AfD-Vorschlags. Ein genauer Termin war zunächst nicht genannt worden, doch die Entscheidung sollte in einer Sitzung des Kreistags in Bad Dürkheim fallen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte Trump während eines Besuchs in Washington im Juni nach Deutschland und in den Kreis Bad Dürkheim eingeladen. Trumps Vorfahren stammen aus dem Ort Kallstadt im Landkreis. Die AfD begründet ihren Antrag mit Trumps Rolle bei der Deeskalation des Israel-Gaza-Konflikts und der Freilassung von Geiseln. Die Partei hat eine Ehrenbürgerregelung für den Landkreis ausgearbeitet und erwartet die Zustimmung anderer Fraktionen. Allerdings kritisierte Kallstadts Bürgermeister Thomas Jaworek das Vorhaben der AfD: Die Gemeinde stehe für kommunale Selbstverwaltung und lehne äußere Einmischung ab. Am 29. Oktober stimmt der Kreistag Bad Dürkheim über die Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Donald Trump ab. Trotz des AfD-Antrags rechnet der Landrat jedoch nicht mit einer Mehrheit für den Vorschlag.

Mola Adebisi Vermögen: Wie viel verdient der TV-Star wirklich?
Mola Adebisi ist ein echter Multitalent, der sich in verschiedenen Bereichen einen Namen gemacht hat. Als VIVA-Moderator hat er Millionen von Menschen in seinen Bann gezogen.

Deutsche Start-ups werden zunehmend von den USA angezogen
Eine zunehmende Anzahl deutscher Gründer verlagert ihre Start-ups in die USA. Experten warnen vor einem Hirnablass, der die Innovationsfähigkeit Deutschlands gefährden könnte.

GDP findet drei-monatige IP-Adressen-Speicherung unzureichend
Der Polizei-Verband (GDP) begrüßt den Gesetzentwurf für eine drei-monatige IP-Adressen-Speicherung, findet ihn aber zu kurz. "Insgesamt kann festgestellt werden, dass die drei-monatige Speicherfrist ein Schritt nach vorne ist, aber sie kann im Zusammenhang mit umfangreichen Untersuchungen von Straftaten und damit längeren Verfahren oft unzureichend sein", sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GDP für Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der bayerischen Mediengruppe.






