Mann, 35, droht harte Strafen nach Trunkenheitsfahrt in Remscheid

Mann, 35, droht harte Strafen nach Trunkenheitsfahrt in Remscheid
Ein 35-jähriger Mann aus Remscheid muss mit schweren Konsequenzen rechnen, nachdem er am Donnerstagabend, dem 14. August 2025, unter Alkoholeinfluss auf der L528 in Höhe der Kreuzung mit der K22 einen Verkehrsunfall verursacht haben soll. Sein Führerschein wurde vorläufig eingezogen, und ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft oder ein hohes Bußgeld. Sein Fahrzeug war nach dem Unfall komplett zerstört – es hatte eine Verkehrsinsel beschädigt und war anschließend verlassen zurückgelassen worden. Die Polizei sicherte am Unfallort Unterlagen, die auf den mutmaßlichen Fahrer hindeuteten. Der Mann wurde später zu Fuß auf einem nahegelegenen Feld aufgefunden und von den Beamten kontrolliert, wobei er Anzeichen von Alkoholkonsum zeigte. Im Revier wurde ihm eine Blutprobe entnommen, die nun ausgewertet wird. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Die Führerscheinstelle wird seine Fahreignung überprüfen, was zu weiteren Sanktionen oder Auflagen führen könnte. Die genauen Umstände des Vorfalls und die Schuld des Mannes werden noch untersucht. Ihm drohen Freiheitsstrafe oder Geldbußen. Unabhängig vom Totalverlust des Fahrzeugs blieb der Mann unverletzt.

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GDP findet drei-monatige IP-Adressen-Speicherung unzureichend
Der Polizei-Verband (GDP) begrüßt den Gesetzentwurf für eine drei-monatige IP-Adressen-Speicherung, findet ihn aber zu kurz. "Insgesamt kann festgestellt werden, dass die drei-monatige Speicherfrist ein Schritt nach vorne ist, aber sie kann im Zusammenhang mit umfangreichen Untersuchungen von Straftaten und damit längeren Verfahren oft unzureichend sein", sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GDP für Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der bayerischen Mediengruppe.






