Kölner Stadtmauer wird zur lebendigen Heimat der Karnevalsvereine

Kölner Stadtmauer wird zur lebendigen Heimat der Karnevalsvereine
Kölner Stadtmauer aus dem Mittelalter erlebt neues Leben als Heimstätte einiger der berühmtesten Karnevalsvereine der Stadt. Teile des historischen Bauwerks – darunter Tore und Türme – beherbergen heute Gruppen wie die Blauen Funken, die Roten Funken und die Prinzengarde. Diese Vereine haben Abschnitte der Mauer restauriert und verbinden so jahrhundertealte Architektur mit den lebendigen Traditionen des Kölner Karnevals.
Das Hahnentor, ein 21 Meter hohes mittelalterliches Stadttor, ist eines der letzten vier erhaltenen Zugänge aus Kölns Vergangenheit. Unter seinem Spiegel trifft sich die Kölner EhrenGarde, ein 1902 gegründetes Korps. Das Tor spielt auch eine zentrale Rolle im Karneval: Es dient als Eskorte für den Bauern und die Jungfrau, zwei der drei Hauptfiguren des Rosenmontagszugs. Die dritte Figur, der Prinz, wird von der Prinzengarde bewacht, die in einem Turm im südlichen Teil der Stadtmauer residiert.
Durch Restaurierung und Nutzung haben die Kölner Karnevalsgesellschaften der mittelalterlichen Stadtmauer einen neuen Sinn gegeben. Die Standorte dienen heute sowohl als historische Wahrzeichen als auch als lebendige Zentren der städtischen Feiern. Ihr Engagement sorgt dafür, dass die Mauer eine sichtbare Verbindung zwischen Kölns Vergangenheit und seinen lebhaften Gegenwartstraditionen bleibt.

Mola Adebisi Vermögen: Wie viel verdient der TV-Star wirklich?
Mola Adebisi ist ein echter Multitalent, der sich in verschiedenen Bereichen einen Namen gemacht hat. Als VIVA-Moderator hat er Millionen von Menschen in seinen Bann gezogen.

Deutsche Start-ups werden zunehmend von den USA angezogen
Eine zunehmende Anzahl deutscher Gründer verlagert ihre Start-ups in die USA. Experten warnen vor einem Hirnablass, der die Innovationsfähigkeit Deutschlands gefährden könnte.

GDP findet drei-monatige IP-Adressen-Speicherung unzureichend
Der Polizei-Verband (GDP) begrüßt den Gesetzentwurf für eine drei-monatige IP-Adressen-Speicherung, findet ihn aber zu kurz. "Insgesamt kann festgestellt werden, dass die drei-monatige Speicherfrist ein Schritt nach vorne ist, aber sie kann im Zusammenhang mit umfangreichen Untersuchungen von Straftaten und damit längeren Verfahren oft unzureichend sein", sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GDP für Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der bayerischen Mediengruppe.






