Gericht: Keine 'Beschleunigte Naturalisierung' Nach Gesetzesänderung

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Ein Nahaufnahme eines Ausweises mit der amerikanischen Flagge und der Aufschrift 'Kritische Lizenz' auf der Vorderseite.

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Gericht: Keine „beschleunigte Einbürgerung“ nach Gesetzesänderung

Gericht: Keine „beschleunigte Einbürgerung“ nach Gesetzesänderung

Gericht: Keine „beschleunigte Einbürgerung“ nach Gesetzesänderung

  1. Dezember 2025, 12:03 Uhr

Ein Gericht in Trier hat die Klage eines polnischen Staatsbürgers gegen die deutschen Einbürgerungsregeln abgewiesen. Der Mann hatte eine beschleunigte Einbürgerung beantragt, nachdem er drei Jahre in Deutschland gelebt hatte. Seine Klage wurde abgewiesen, da die Richter entschieden, dass die jüngsten Gesetzesänderungen auf seinen Fall anwendbar seien.

Der Kläger hatte im April 2025 die Einbürgerung beantragt, als das Gesetz noch eine verkürzte Frist von drei Jahren Aufenthalt vorsah. Der Bundestag strich diese Regelung jedoch im Oktober 2025 – Monate nach seiner Antragstellung.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung und nicht das Datum der Antragstellung maßgeblich sei. Es wies auch Argumente zurück, die sich auf berechtigte Erwartungen und die Nichtdiskriminierung von EU-Bürgern stützten. Die Richter verwiesen darauf, dass die Gesetzesänderung bereits bei der Antragstellung des Mannes absehbar gewesen sei. Eine Berufung bleibt möglich. Der Kläger hat einen Monat Zeit, um die Zulassung einer Revision vor einem höheren Gericht zu beantragen.

Das Urteil bestätigt, dass die beschleunigte Einbürgerung nicht mehr gilt – selbst für Anträge, die vor der Gesetzesänderung gestellt wurden. Der Kläger muss nun das reguläre Verfahren durchlaufen, sofern eine Berufung nicht erfolgreich ist. Die Entscheidung schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle unter den aktualisierten Einbürgerungsregeln.