Glasfaser bestellt - Open Access geliefert: Können sie das?

Glasfaser bestellt - Open Access geliefert: Können sie das?
Glasfaser bestellt – Open Access geliefert: Darf man das einfach so?
Vorspann Vor Jahren unterschrieben Bürger einen Vorvertrag für einen Glasfaseranschluss – doch nun will der Netzbetreiber das Vorhaben über Open Access mit einem Partner umsetzen. Wir haben bei der Deutschen Giganetz nachgefragt.
Veröffentlichungsdatum 19. Dezember 2025, 15:16 Uhr MEZ
Schlagwörter Finanzen, Lifestyle, Vermögensverwaltung, Datenverarbeitung und Cloud-Computing
Artikeltext Die Deutsche Giganetz hat ihre Pläne für den Ausbau des Glasfasernetzes angepasst, nachdem das Unternehmen Schwierigkeiten hatte, ausreichend Kundenverträge zu sichern. Ursprünglich waren mit Einwohnern in Mainz Vorverträge für Installationen ab 2023 geschlossen worden. Aktuelle Entwicklungen führen nun jedoch zu einer veränderten Umsetzung der Leistungen.
Eigentlich wollte die Deutsche Giganetz ein eigenes Glasfasernetz aufbauen, schlug später aber einen alternativen Weg ein. Statt neue Infrastruktur zu errichten, schlug das Unternehmen vor, die Dienste über Open-Access-Partnerschaften mit bestehenden Anbietern bereitzustellen. Mit dieser Umstellung sollten unnötige Baukosten vermieden werden, während die Kunden dennoch Glasfaseranschlüsse erhalten.
Das Unternehmen betonte, dass die Verträge mit den Kunden die Bereitstellung der Dienstleistung – nicht jedoch den physischen Bau der Glasfaserleitungen – umfassten. Diese Unterscheidung gewann an Bedeutung, als die Deutsche Giganetz ihre Ausbaupläne aufgrund geringer Vertragsabschlüsse und wachsender Konkurrenz vorübergehend stoppte. Dennoch versicherte das Unternehmen den Kunden, dass die Nutzung von Open Access in Zusammenarbeit mit einem Mitbewerber nicht gegen die ursprünglichen Vereinbarungen verstoße.
Den Kunden wurde zudem mitgeteilt, dass ihr erster Ansprechpartner für servicebezogene Angelegenheiten weiterhin das Unternehmen bleibt, mit dem sie den ursprünglichen Vertrag abgeschlossen haben. Diese Maßnahme soll die Kommunikation im Falle künftiger Störungen vereinfachen. Darüber hinaus erklärte die Deutsche Giganetz, dass zusätzliche Vereinbarungen für Bauarbeiten mit Open-Access-Anbietern keine weiteren Kosten für die Kunden nach sich ziehen würden. Sollte das Open-Access-Modell scheitern, behalten die Kunden das Recht, ihre Verträge ohne Strafgebühren zu kündigen.
Die Änderungen bedeuten, dass die Bewohner in Mainz ihre Glasfaserdienste möglicherweise über ein Partnernetzwerk und nicht über ein neu errichtetes System der Deutschen Giganetz erhalten. Der Fokus des Unternehmens hat sich damit vom Infrastrukturausbau hin zu Kooperationen verlagert, um die zugesagten Leistungen ohne weitere Verzögerungen zu erfüllen. Kunden bleibt es unbenommen, ihre Verträge zu beenden, falls die überarbeitete Lösung ihren Anforderungen nicht gerecht wird.

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