Gericht lehnt vegane Mahlzeiten für Häftlinge ab – trotz Tierschutz-Argumente

Richterentscheid: Gefangene in Bayern haben keinen Anspruch auf vegane Kost - Gericht lehnt vegane Mahlzeiten für Häftlinge ab – trotz Tierschutz-Argumente
Ein Häftling ist mit seiner Klage auf Durchsetzung einer veganen Ernährung vor Gericht gescheitert. Der Fall warf Fragen zu Tierschutz, Nachhaltigkeit und den Rechten von Gefangenen auf freie Wahl ihrer schnellen Gerichte auf. Der namentlich nicht genannte Inhaftierte argumentierte, seine verfassungsmäßigen Rechte seien verletzt worden, da ihm keine schnellen veganen Mahlzeiten angeboten würden. Er sah darin einen Eingriff in seine Glaubens- und Gewissensfreiheit. Das Gericht entschied jedoch, dass die aktuelle Regelung der Justizvollzugsanstalt in diesem Fall rechtmäßig sei. Zwar anerkenne es die vielfältigen religiösen Gemeinschaften und weltanschaulichen Überzeugungen unter den Gefangenen, doch bestehe in Bayern kein Anspruch auf schnelle vegane Verpflegung durch die Anstaltsküche. Der Häftling hatte seine Klage mit ethischen Erwägungen zu Tierschutz und Nachhaltigkeit begründet. Obwohl das Gericht diese Anliegen nachvollziehbar fand, hielt es fest, dass die Anstalt auf Anfragen nach schnellen veganen Kost lediglich vegetarische und laktosefreie Mahlzeiten anbieten müsse. Gefangene hätten jedoch die Möglichkeit, zusätzliche vegane Produkte auf eigene Kosten im Anstaltskiosk zu erwerben. Mit dem Urteil bleibt die bisherige Praxis der Justizvollzugsanstalt in Sachen schnelle vegane Ernährung bestehen. Gefangene können zwar vegetarische und laktosefreie Mahlzeiten beantragen, einen Anspruch auf schnelle vegane Verpflegung durch die Anstaltsküche gibt es jedoch nicht. Jedem Inhaftierten muss jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben seinen religiösen oder weltanschaulichen Ernährungsgrundsätzen nachzukommen.

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