Gedenkveranstaltung in Traben-Trarbach erinnert an Holocaust-Opfer und Auschwitz-Befreiung

Gedenkveranstaltung in Traben-Trarbach erinnert an Holocaust-Opfer und Auschwitz-Befreiung
Am 27. Januar 2025 um 18:00 Uhr findet in der katholischen St.-Nikolaus-Kirche in Traben-Trarbach eine Gedenkveranstaltung zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust statt. Die von der Polizeiseelsorge Trier-Koblenz organisierte Veranstaltung steht allen Interessierten offen und erinnert an die Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen. Gleichzeitig setzt sie ein Zeichen gegen Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung. Der Termin fällt mit dem 80. Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau zusammen.
Im Rahmen der Feier kommen Vertreter verschiedener lokaler Gruppen zu Wort, darunter die evangelische Kirchengemeinde Traben-Trarbach, die Polizeiseelsorge Koblenz-Trier, die Arbeitsgemeinschaft für Jüdisches Leben in Traben-Trarbach sowie der Pfarrgemeinderat. Anja Rakowski, Präsidentin der Polizei Trier, wird in ihrer Ansprache die Erinnerung als moralische Verpflichtung betonen – für Menschlichkeit, Demokratie und Toleranz. Für die musikalische Umrahmung sorgt ein Blechbläserensemble des Landespolizeiorchesters Rheinland-Pfalz.
Die Veranstaltung ist Mahnung und Aufruf zugleich: ein Moment der Besinnung, der Einheit und des Engagements dafür, dass sich solche Gräueltaten niemals wiederholen. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an dieser feierlichen und bedeutungsvollen Gedenkstunde teilzunehmen.

Mola Adebisi Vermögen: Wie viel verdient der TV-Star wirklich?
Mola Adebisi ist ein echter Multitalent, der sich in verschiedenen Bereichen einen Namen gemacht hat. Als VIVA-Moderator hat er Millionen von Menschen in seinen Bann gezogen.

Deutsche Start-ups werden zunehmend von den USA angezogen
Eine zunehmende Anzahl deutscher Gründer verlagert ihre Start-ups in die USA. Experten warnen vor einem Hirnablass, der die Innovationsfähigkeit Deutschlands gefährden könnte.

GDP findet drei-monatige IP-Adressen-Speicherung unzureichend
Der Polizei-Verband (GDP) begrüßt den Gesetzentwurf für eine drei-monatige IP-Adressen-Speicherung, findet ihn aber zu kurz. "Insgesamt kann festgestellt werden, dass die drei-monatige Speicherfrist ein Schritt nach vorne ist, aber sie kann im Zusammenhang mit umfangreichen Untersuchungen von Straftaten und damit längeren Verfahren oft unzureichend sein", sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GDP für Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der bayerischen Mediengruppe.






