FV Engers trauert um den Verlust des langjährigen Vorsitzenden Heinz Keuler

FV Engers trauert um den Verlust des langjährigen Vorsitzenden Heinz Keuler
Heinz Keuler, langjähriger Vorsitzender des Fußballvereins FV Engers und eine prägende Persönlichkeit im Landkreis Neuwied, ist verstorben. Die Sportwelt trauert um ihn. Keuler, der 78 Jahre alt wurde, war bereits seit längerer Zeit schwer erkrankt, bevor er am 13. Oktober 2025 verstarb. Trotz seiner oft skeptischen Haltung gegenüber den Spielen des FV Engers – er glaubte an einen Sieg erst, wenn dieser tatsächlich feststand – blieb seine Hingabe für den Verein ungebrochen. Liebevoll wurde er als "Macher für alle Fälle" bezeichnet, ein Zeichen für sein vielseitiges Engagement. Der selbst ehemalige Spieler sah, wie sein Sohn Carsten später für den 1. FC Köln auflief. Abseits des Platzes setzte sich Keuler zudem für das Heinrich-Haus in Engers ein, eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Sein Nachfolger als Vorsitzender des FV Engers, der aktuell in der Oberliga Südwest spielt und bereits dreimal den Rheinlandpokal gewann, ist Martin Hahn. Mit Heinz Keulers Tod hinterlässt er eine große Lücke beim FV Engers und im gesamten Landkreis Neuwied. Sein Einsatz, seine Vielseitigkeit und seine Leidenschaft für den Verein werden schmerzlich vermisst. Die Sportgemeinschaft spricht seiner Familie und seinen Freunden ihr tiefstes Mitgefühl aus.

Mola Adebisi Vermögen: Wie viel verdient der TV-Star wirklich?
Mola Adebisi ist ein echter Multitalent, der sich in verschiedenen Bereichen einen Namen gemacht hat. Als VIVA-Moderator hat er Millionen von Menschen in seinen Bann gezogen.

Deutsche Start-ups werden zunehmend von den USA angezogen
Eine zunehmende Anzahl deutscher Gründer verlagert ihre Start-ups in die USA. Experten warnen vor einem Hirnablass, der die Innovationsfähigkeit Deutschlands gefährden könnte.

GDP findet drei-monatige IP-Adressen-Speicherung unzureichend
Der Polizei-Verband (GDP) begrüßt den Gesetzentwurf für eine drei-monatige IP-Adressen-Speicherung, findet ihn aber zu kurz. "Insgesamt kann festgestellt werden, dass die drei-monatige Speicherfrist ein Schritt nach vorne ist, aber sie kann im Zusammenhang mit umfangreichen Untersuchungen von Straftaten und damit längeren Verfahren oft unzureichend sein", sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GDP für Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der bayerischen Mediengruppe.






