E-Scooter-Fahrer in Mainz muss sich nach Nachtfahrt verantworten

E-Scooter-Fahrer in Mainz muss sich nach Nachtfahrt verantworten
Ein 21-jähriger Fahrer eines E-Scooters wurde in der Nacht zu Dienstag in Mainz von der Polizei kontrolliert und muss sich nun wegen mehrerer Verstöße verantworten. Der Mann, dessen Identität nicht bekannt gegeben wurde, war gegen Mitternacht mit gefährlichem Fahrverhalten aufgefallen. Die Beamten vermuteten Drogenkonsum und führten eine Verkehrskontrolle durch. Die Tests fielen positiv auf THC und Kokain aus. Zur Bestätigung entnahm ein Arzt dem Fahrer eine Blutprobe. Der Vorfall ereignete sich in der Windmühlenstraße, wo der Mann mit seinem E-Scooter auf dem Gehweg unterwegs war und an der Kreuzung Am Fort Elisabeth bei Rot über die Ampel fuhr. Bei weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass der E-Scooter nicht versichert war, was zu zusätzlichen Vorwürfen wegen Verstoßes gegen die Pflichtversicherungsvorschriften führte. Dem Fahrer drohen nun Anklagen wegen Fahrens unter Drogeneinfluss sowie wegen fehlender Versicherung. In dem vorliegenden Polizeibericht wurde der Name des Mannes nicht genannt; es wurden lediglich Details zum Vorfall und den erhobenen Vorwürfen veröffentlicht. Der Fall unterstreicht die Bedeutung von sicherem und verantwortungsvollem Fahren sowie die gesetzlichen Anforderungen für die Nutzung von E-Scootern. Das Verfahren gegen den Fahrer läuft noch; weitere Updates könnten folgen.

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GDP findet drei-monatige IP-Adressen-Speicherung unzureichend
Der Polizei-Verband (GDP) begrüßt den Gesetzentwurf für eine drei-monatige IP-Adressen-Speicherung, findet ihn aber zu kurz. "Insgesamt kann festgestellt werden, dass die drei-monatige Speicherfrist ein Schritt nach vorne ist, aber sie kann im Zusammenhang mit umfangreichen Untersuchungen von Straftaten und damit längeren Verfahren oft unzureichend sein", sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GDP für Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der bayerischen Mediengruppe.






