Drogenfahrten ohne Führerschein: Reh-Unfall löst Ermittlungswelle aus

Drogenfahrten ohne Führerschein: Reh-Unfall löst Ermittlungswelle aus
Zusammenstoß mit einem Reh auf der B256 führt zu mehreren Ermittlungsverfahren Ein Unfall mit einem Reh auf der B256 zwischen Willroth und Horhausen in der Nacht zum 30. September 2025 hat mehrere Ermittlungen ausgelöst. Der 40-jährige Fahrer aus dem Landkreis Alzey-Worms stand unter Drogeneinfluss und fuhr ohne gültigen Führerschein. Der Unfall ereignete sich gegen 23:12 Uhr. Der Fahrer, der über keine Fahrerlaubnis verfügte, kollidierte mit einem Reh auf der Straße. Die Polizei der nahegelegenen Polizeiinspektion Straßenhaus wurde zum Unfallort gerufen. Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Dies führte zur Einleitung mehrerer strafrechtlicher Verfahren gegen ihn. Ob die Kfz-Versicherung des Fahrers die Schäden übernimmt, ist angesichts der Umstände fraglich – insbesondere wegen der Fahrt unter Drogeneinfluss und ohne gültigen Führerschein. Die Handlungen des Fahrers haben mehrere strafrechtliche Ermittlungen zur Folge. Sowohl das Fehlen eines gültigen Führerscheins als auch die Fahrt unter Drogeneinfluss werfen zudem Fragen zur Deckung der Schäden durch die Versicherung auf. Die Polizei ermittelt weiterhin zu dem Vorfall.

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GDP findet drei-monatige IP-Adressen-Speicherung unzureichend
Der Polizei-Verband (GDP) begrüßt den Gesetzentwurf für eine drei-monatige IP-Adressen-Speicherung, findet ihn aber zu kurz. "Insgesamt kann festgestellt werden, dass die drei-monatige Speicherfrist ein Schritt nach vorne ist, aber sie kann im Zusammenhang mit umfangreichen Untersuchungen von Straftaten und damit längeren Verfahren oft unzureichend sein", sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GDP für Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der bayerischen Mediengruppe.






