Donald Trump soll 2026 nach Rheinland-Pfalz reisen – wegen seiner Familienwurzeln

Trump-Besuch in Rheinland-Pfalz? Einladung ist raus - Donald Trump soll 2026 nach Rheinland-Pfalz reisen – wegen seiner Familienwurzeln
Besuch Donald Trumps in Rheinland-Pfalz? Einladung überreicht
Besuch Donald Trumps in Rheinland-Pfalz? Einladung überreicht
Besuch Donald Trumps in Rheinland-Pfalz? Einladung überreicht
US-Präsident Donald Trump hat eine Einladung für einen Besuch in Rheinland-Pfalz erhalten. Die für 2026 geplante Reise knüpft an eine persönliche Verbindung an – sein Großvater wurde in der Region geboren. Bundeskanzler Friedrich Merz überreichte die offizielle Einladung während eines jüngsten Treffens im Weißen Haus.
Anlass für die Einladung war die Übergabe der Geburtsurkunde von Trumps Großvater durch Merz. Das Dokument bestätigt, dass Friedrich Trump in Kallstadt, einem kleinen Ort in Rheinland-Pfalz, zur Welt kam. Das Gespräch fand im Oval Office statt, wo beide Politiker auch über den anstehenden Besuch sprachen.
Der geplante Trip wäre Donald Trumps erster offizieller Besuch in Rheinland-Pfalz. Der Geburtsort seines Großvaters in Kallstadt wird voraussichtlich Teil des Programms sein. Die genaue Agenda steht jedoch noch nicht fest – sowohl die deutsche Regierung als auch das Weiße Haus arbeiten noch an den Details.

Mola Adebisi Vermögen: Wie viel verdient der TV-Star wirklich?
Mola Adebisi ist ein echter Multitalent, der sich in verschiedenen Bereichen einen Namen gemacht hat. Als VIVA-Moderator hat er Millionen von Menschen in seinen Bann gezogen.

Deutsche Start-ups werden zunehmend von den USA angezogen
Eine zunehmende Anzahl deutscher Gründer verlagert ihre Start-ups in die USA. Experten warnen vor einem Hirnablass, der die Innovationsfähigkeit Deutschlands gefährden könnte.

GDP findet drei-monatige IP-Adressen-Speicherung unzureichend
Der Polizei-Verband (GDP) begrüßt den Gesetzentwurf für eine drei-monatige IP-Adressen-Speicherung, findet ihn aber zu kurz. "Insgesamt kann festgestellt werden, dass die drei-monatige Speicherfrist ein Schritt nach vorne ist, aber sie kann im Zusammenhang mit umfangreichen Untersuchungen von Straftaten und damit längeren Verfahren oft unzureichend sein", sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GDP für Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der bayerischen Mediengruppe.






