CDA NRW fordert Prüfung eines AfD-Verbots durch Bundestag und Regierung

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Eine Nahaufnahme eines Ausweises mit der amerikanischen Flagge und dem Text "Kritische Lizenz" auf der Vorderseite.

CDU-Arbeitnehmer fordern Überprüfung des AfD-Verbotsverfahrens - CDA NRW fordert Prüfung eines AfD-Verbots durch Bundestag und Regierung

Die Arbeitnehmerorganisation der CDU in Nordrhein-Westfalen (CDA NRW) hat auf ihrem Treffen in Kamen einen Beschluss gefasst, der eine umfassende Prüfung der rechtlichen Grundlagen für ein mögliches Verbot der rechtsextremen "Alternative für Deutschland" (AfD) fordert. Die Initiative richtet sich an Bundestag, Bundesrat und die Bundesregierung und zielt darauf ab, einen rechtlich fundierten Beitrag zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung Deutschlands zu leisten.

Die CDA NRW verlangt konkret von der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat einen Sachstandsbericht vorzulegen. Dieser soll die rechtliche Bewertung, die vorliegenden Beweise sowie mögliche weitere Schritte im Hinblick auf einen Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung nach Artikel 21 des Grundgesetzes darlegen. Die Prüfung müsse sich dabei an den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts orientieren.

Der in Kamen verabschiedete Beschluss betont die Notwendigkeit einer gründlichen Überprüfung der Verfahren, die für ein mögliches AfD-Verbot relevant sind. Für die CDU-nahe Arbeitnehmerorganisation in Nordrhein-Westfalen steht dabei im Mittelpunkt, dass der Prozess rechtssicher gestaltet wird und die demokratische Ordnung in Deutschland gewahrt bleibt.

Mit ihrer Resolution fordert die CDA NRW eine umfassende Analyse der rechtlichen Voraussetzungen für ein AfD-Verbot. Im Fokus steht dabei die Vorlage eines Sachstandsberichts durch die Bundesregierung an Bundestag und Bundesrat. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Verfahren den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht und die freiheitliche demokratische Grundordnung Deutschlands schützt.