Bundesverfassungsgericht lehnt Klage gegen deutsche Rolle bei US-**Drohnenangriffen** im Jemen ab

Bundesverfassungsgericht lehnt Klage gegen deutsche Rolle bei US-**Drohnenangriffen** im Jemen ab
Am 15. Juli 2025 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über eine mögliche Beteiligung Deutschlands an US-Drohnenangriffen im Jemen entschieden und eine Beschwerde jemenitischer Kläger abgewiesen. Das Urteil fällt in eine Zeit wachsender ethischer Bedenken gegenüber dem Einsatz militärischer Drohnen. Diese unbemannten Fluggeräte – wie etwa die von der Bundeswehr für Aufklärungszwecke genutzte "Heron 1" – werfen Fragen nach der "Entkopplung" von Soldaten vom Schlachtfeld auf sowie nach der Zuverlässigkeit autonomer Drohnen bei der Einhaltung des Völkerrechts. Die Kläger hatten argumentiert, Deutschland trage durch seine Zusammenarbeit mit den US-Drohnenoperationen auf dem Luftwaffenstützpunkt Ramstein Mitverantwortung für die Folgen dieser Angriffe. Das Gericht urteilte jedoch, Deutschland habe keine solche Verantwortung, da es lediglich logistische Unterstützung leiste und nicht direkt an den Angriffen beteiligt sei. Die Drohnen der Bundeswehr werden derzeit ausschließlich für Aufklärungs- und Überwachungsmissionen eingesetzt. Wie das Gericht betonte, unterliegen Drohneneinsätze im Militär denselben völkerrechtlichen Standards wie herkömmliche Waffensysteme. Dazu gehören das Verbot von Angriffen auf zivile Einrichtungen sowie die Pflicht, zwischen Zivilisten und Kombattanten unterscheiden zu können. Die USA setzen Drohnen etwa für gezielte Tötungen mutmaßlicher Terroristen ein, was zusätzliche ethische und rechtliche Fragen aufwirft. Mit seinem Urteil stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass Deutschland für die Folgen der US-Drohnenangriffe keine Verantwortung trägt. Dennoch bleibt der Einsatz militärischer Drohnen – in Deutschland wie international – mit erheblichen ethischen und rechtlichen Herausforderungen verbunden.

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