Brennendes Fahrzeug blockiert A3 bei Oberhonnefeld – Polizei ahndet Handy-Nutzung

Brennendes Fahrzeug blockiert A3 bei Oberhonnefeld – Polizei ahndet Handy-Nutzung
Brennendes Auto auf der A3 bei Oberhonnefeld-Gierend führt zu vorübergehender Sperrung Richtung Köln
Am 29. April 2025 löste ein brennendes Auto auf der A3 in Höhe Oberhonnefeld-Gierend eine vorübergehende Vollsperrung der Autobahn in Richtung Köln aus. Verletzte gab es nicht.
Gegen 19:08 Uhr gingen bei den Rettungskräften Meldungen über ein brennendes Auto auf der A3 ein. Die Freiwilligen Feuerwehren aus Pleckhausen, Horhausen und Obberraden-Straßenhaus rückten umgehend aus und konnten das Feuer löschen. Glücklicherweise befand sich niemand im Auto, und es wurden keine Personen verletzt.
Aufgrund des Vorfalls musste die Autobahn für etwa eine Stunde komplett gesperrt werden. Der Verkehr wurde umgeleitet, während Bergungs- und Aufräumarbeiten stattfanden. Anschließend wurden zwei der drei Fahrspuren wieder freigegeben, sodass sich die Verkehrslage normalisierte. Während der Sperrung beobachteten Polizisten mehrere Autofahrer, die ihr Handy nutzten – einige filmten sogar den Vorfall. Gegen die Betroffenen wurden wegen Verkehrsverstößen Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die A3 war aufgrund des Auto-Brands und der anschließenden Bergungsarbeiten etwa eine Stunde lang in beide Richtungen voll gesperrt. Verletzte gab es nicht, und der Verkehr fließt mittlerweile wieder normal. Die Polizei hat Verfahren gegen Fahrer eingeleitet, die während des Vorfalls mit dem Handy erwischt wurden.

Mola Adebisi Vermögen: Wie viel verdient der TV-Star wirklich?
Mola Adebisi ist ein echter Multitalent, der sich in verschiedenen Bereichen einen Namen gemacht hat. Als VIVA-Moderator hat er Millionen von Menschen in seinen Bann gezogen.

Deutsche Start-ups werden zunehmend von den USA angezogen
Eine zunehmende Anzahl deutscher Gründer verlagert ihre Start-ups in die USA. Experten warnen vor einem Hirnablass, der die Innovationsfähigkeit Deutschlands gefährden könnte.

GDP findet drei-monatige IP-Adressen-Speicherung unzureichend
Der Polizei-Verband (GDP) begrüßt den Gesetzentwurf für eine drei-monatige IP-Adressen-Speicherung, findet ihn aber zu kurz. "Insgesamt kann festgestellt werden, dass die drei-monatige Speicherfrist ein Schritt nach vorne ist, aber sie kann im Zusammenhang mit umfangreichen Untersuchungen von Straftaten und damit längeren Verfahren oft unzureichend sein", sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GDP für Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der bayerischen Mediengruppe.






