Penguin Random House verklagt OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung durch KI-Training
Elias LehmannPenguin Random House verklagt OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung durch KI-Training
Der Verlag Penguin Random House hat vor dem Landgericht München Klage gegen OpenAI und ChatGPT eingereicht. Der Verlag wirft den KI-Modellen vor, Werke des Autors und Illustrators Ingo Siegner widerrechtlich für das Training ihrer Systeme genutzt zu haben. Laut der Klage habe die KI anschließend Siegners urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Erlaubnis reproduziert.
Der Fall ist Teil einer breiten Welle von Streitigkeiten zwischen Rechteinhabern und KI-Entwicklern über die unberechtigte Nutzung kreativer Werke. Im Mittelpunkt der Klage steht Siegners Kinderbuchreihe Der kleine Drache Kokosnuss. Penguin Random House argumentiert, dass die Modelle von OpenAI Siegners Texte und Illustrationen gespeichert und später wortwörtlich wiedergegeben hätten. Der Verlag bewertet dies als unautorisierte Speicherung und öffentliche Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials.
Carina Mathern, Verlegerin für Kinder- und Jugendbücher bei Penguin Random House, erklärte, die Klage diene dem Schutz der Rechte von Schöpfern im Zeitalter der KI. Sie betonte, wie wichtig faire Rahmenbedingungen seien, während sich die KI-Technologie weiterentwickle.
Der Fall folgt auf einen Teilerfolg der deutschen Musikrechtegesellschaft GEMA gegen OpenAI vor demselben Gericht im November 2025. OpenAI hat gegen dieses Urteil inzwischen Berufung eingelegt. Unterdessen haben auch andere Verlage und Medienunternehmen Schritte gegen KI-Anbieter unternommen. Im März 2026 reichten die Encyclopaedia Britannica, Merriam-Webster, BMG und Chicken Soup for the Soul separate Klagen gegen OpenAI, Anthropic, Google, xAI und Meta ein.
KI-generierte Inhalte haben die Verlagsbranche bereits beeinflusst. So hatte die Hachette Book Group zuvor den Horrorroman Shy Girl vom Markt genommen, nachdem eine KI-Erkennungssoftware große Passagen als maschinell verfasst eingestuft hatte.
Das Landgericht München wird nun die Vorwürfe von Penguin Random House gegen OpenAI prüfen. Sollte die Klage erfolgreich sein, könnte der Fall einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie KI-Entwickler urheberrechtlich geschütztes Material in Trainingsdaten nutzen dürfen. Das Ergebnis könnte auch künftige Rechtsstreitigkeiten zwischen der Kreativwirtschaft und Tech-Unternehmen über KI-generierte Inhalte prägen. Die Berufung von OpenAI gegen das frühere GEMA-Urteil bleibt weiterhin anhängig.






