Rheinberg ändert Regelung für persönliche Glückwünsche zu runden Geburtstagen ab 2026

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Eine Straße außerhalb der Stadt mit zwei Mädchen unten, Menschen in der Mitte mit einer gelben Fahne, geparkte Fahrzeuge links, Sträucher, Bäume, Mäste, Gebäude, Straßenlaternen und Hügel im Hintergrund, unter einem Himmel oben.

Rheinberg ändert Regelung für persönliche Glückwünsche zu runden Geburtstagen ab 2026

Rheinberg passt Tradition der persönlichen Glückwünsche zu runden Geburtstagen und Hochzeitstagen an

Ab 2026 wird Bürgermeister Philipp Richter die Bürger Rheinbergs erst ab dem 85. Lebensjahr statt wie bisher ab 80 persönlich zu ihren Jubiläen besuchen. Unverändert bleibt die Ehrung von Paaren, die besondere Hochzeitstage feiern – hier werden der Bürgermeister und sein Team weiterhin persönlich gratulieren.

Aktuell besuchen Philipp Richter und sein Team – darunter zwei Beigeordnete und vier Bezirksvorsteher – die Einwohner Rheinbergs zu bedeutenden Geburtstagen und Hochzeitstagen. Gewürdigt werden die Goldene (50.), Diamantene (60.), Eiserne (65.) und Gnadenhochzeit (70. Jahr). Bei Geburtstagen finden die Besuche künftig ab dem 85., 90. und 95. Lebensjahr statt, ab dem 100. Geburtstag dann jährlich.

Damit ein Besuch organisiert werden kann, müssen Anwohner, Freunde oder Familienmitglieder die Stadt spätestens vier Wochen im Voraus informieren. Wer kurz vor einem runden Geburtstag nach Rheinberg gezogen ist, sollte sich ebenfalls bei der Verwaltung melden. Wer auf den Besuch verzichten möchte, kann dies durch eine Mitteilung an die Stadt bekanntgeben. Für Fragen oder Anmeldungen steht das Bürgermeisterbüro zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist Nicole Guyens, erreichbar unter der Telefonnummer 02843 171-102 oder per E-Mail an [email protected]. Ralf Hollmann, seit dem 1. Oktober 2020 Bezirksvorsteher für Orsoy und Budberg, unterstützt die Initiative als Teil des Bürgermeisterteams.

Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft, wobei die Geburtstagsbesuche dann ab dem 85. Lebensjahr beginnen. Die Ehrungen zu Hochzeitstagen bleiben unverändert, sodass Paare weiterhin für ihre Jubiläen gewürdigt werden. Die Bürger werden aufgefordert, sich bei der Verwaltung zu melden, um einen Besuch zu vereinbaren oder abzulehnen.