Peter Ruzicka klagt gegen GEMA-Reform: "Das Ende der ernsten Musik?"
Der Komponist und Dirigent Peter Ruzicka hat rechtliche Schritte gegen die GEMA, die deutsche Verwertungsgesellschaft für Musikurheberrechte, eingeleitet. Er reichte eine Beschwerde beim Bundeskartellamt ein, um eine geplante Reform der Kulturförderung zu stoppen. Der Vorstoß erfolgt vor der GEMA-Hauptversammlung im Mai 2026, auf der die Mitglieder über den umstrittenen Vorschlag Die neue Kulturförderung abstimmen sollen.
Ruzicka argumentiert, dass die Reform die ernste Musik zerstören würde, indem sie das bestehende Bewertungssystem für Komponist:innen abschafft. Laut seiner Beschwerde würde diese Änderung ihre durchschnittlichen Jahreseinnahmen um 70 Prozent kürzen. Er behauptet, die finanziellen Folgen würden viele aufstrebende Komponist:innen unter die für Stimmrechte erforderliche Schwelle drücken und ihnen damit künftig das Mitspracherecht entziehen.
Die Reform, so Ruzicka, sei unbegründet und würde irreparable Schäden anrichten. Zudem wirft er der GEMA vor, gegen Antidiskriminierungsgesetze zu verstoßen, indem sie der ernsten Musik den Marktzugang unrechtmäßig erschwere. Seine Vorwürfe stützen sich auf Prognosen des Deutschen Komponist:innenverbandes sowie auf interne GEMA-Daten.
Mit seiner Klage will Ruzicka die Abstimmung auf der Hauptversammlung, die für den 6. und 7. Mai 2026 geplant ist, vorläufig stoppen. Ohne ein Eingreifen, warnt er, werde die Reform das Überleben der ernsten Musik in Deutschland gefährden.
Die Beschwerde liegt nun beim Bundeskartellamt, das entscheiden muss, ob die Reform ausgesetzt wird. Bei Erfolg würde die Aussetzung die Abstimmung verzögern und die GEMA zwingen, ihr Fördermodell zu überarbeiten. Das Ergebnis könnte die Zukunft der Einnahmen und der Vertretung von Komponist:innen innerhalb der Organisation maßgeblich prägen.






