17 June 2026, 19:21

Neue EU-Regel: Ab Juni brauchen Webshops einen "Stornierungsbutton"

Beginn des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue EU-Regel: Ab Juni brauchen Webshops einen "Stornierungsbutton"

Neue EU-Vorschrift: Unternehmen müssen „Stornierungsbutton“ auf Websites einbauen

Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen in Deutschland auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren und leicht bedienbaren „Widerrufsbutton“ für Online-Verträge einführen. Die Regelung tritt in Kraft, da die entsprechende EU-Richtlinie bereits in nationales Recht umgesetzt wurde.

Pflicht ab 19. Juni: Einfacher Widerruf per Klick Alle Unternehmen, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, sind ab diesem Datum verpflichtet, einen entsprechend beschrifteten Button auf ihren Webseiten anzuzeigen. Dieser muss mindestens so leicht zugänglich sein wie der ursprüngliche Vertragsabschluss. Verbraucher, die den Button nutzen, erhalten umgehend eine Bestätigung – etwa per E-Mail – in einem speicherbaren Format.

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Hintergrund: EU-Richtlinie mit unterschiedlichen Umsetzungsständen Die Vorgabe stammt aus einer EU-weite Richtlinie, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. In Ländern, in denen die Regel bereits gilt, kann das Fehlen des Buttons die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Der Button selbst verkürzt jedoch nicht die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist, die weiterhin ab Vertragsabschluss oder Warenerhalt gilt.

Handlungsbedarf für Unternehmen – sonst drohen Nachteile In Deutschland ist der „Widerrufsbutton“ für Online-Verträge nun verpflichtend. Unternehmen müssen die Vorgaben einhalten, um zu vermeiden, dass sich die Widerrufsrechte der Verbraucher verlängern. Andere EU-Länder werden folgen, sobald sie die Richtlinie in nationales Recht überführt haben.

Quelle