Neue Arbeitsschutzreform: Weniger Sicherheitsbeauftragte, mehr Risiko für Beschäftigte?
Anna KrauseNeue Arbeitsschutzreform: Weniger Sicherheitsbeauftragte, mehr Risiko für Beschäftigte?
Der Deutsche Bundestag hat Änderungen der Arbeitsschutzbestimmungen verabschiedet. Die Reform erhöht die Mitarbeitergrenzen für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten und soll so die Kosten für Unternehmen senken. Kritiker warnen jedoch, dass ein geringerer Schutz die Beschäftigten gefährden könnte.
Nach den neuen Regeln müssen Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden keinen eigenen Sicherheitsbeauftragten mehr benennen – bisher lag die Grenze bei 20 Beschäftigten. Größere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden kommen künftig mit einem einzigen Sicherheitsbeauftragten aus, sofern sie nicht zu den Hochrisikobranchen zählen.
Die Bundesregierung begründet die Reform mit der Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Die jährlichen Einsparungen für diese Betriebe werden auf rund 135 Millionen Euro geschätzt. Befürworter betonen, dass die Maßnahme die Effizienz steigere, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen.
Kritik kommt aus Teilen der Grünen und der Linken. Sie hinterfragen, ob weniger Kontrollen den Arbeitsschutz schwächen könnten. Fachleute fordern zudem eine genaue Beobachtung der Auswirkungen, um unerwünschte Folgen zu vermeiden.
Die Reform verschiebt das Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Effizienz und Arbeitssicherheit. Unternehmen profitieren von geringeren Auflagen, während die Behörden die Entwicklungen genau im Blick behalten müssen. Sollten sich Risiken für die Beschäftigten zeigen, könnten Nachbesserungen folgen.






