Mainzer CDU scheitert mit Plan für längere Öffnungszeiten von Straußwirtschaften
Anna KrauseMainzer CDU scheitert mit Plan für längere Öffnungszeiten von Straußwirtschaften
Die CDU-Fraktion im Mainzer Stadtrat brachte einen Vorschlag ein, die Öffnungszeiten von Straußwirtschaften zu verlängern. Ziel war es, die lokalen Winzer in der Region zu unterstützen. Doch der Plan stieß sofort auf rechtliche Hürden.
Nach geltendem Landesrecht dürfen Straußwirtschaften in Rheinland-Pfalz maximal vier aufeinanderfolgende Monate oder zwei getrennte Zeiträume von insgesamt vier Monaten pro Jahr betrieben werden. Jede Änderung dieser Regelung würde eine Anpassung der Gaststättenverordnung durch den Landtag Rheinland-Pfalz erfordern.
Die Stadtverwaltung lehnte den CDU-Antrag mit Verweis auf diese landesweiten Vorgaben ab. Mainz könne keine Sondergenehmigungen erteilen oder einseitig die Öffnungszeiten verlängern, da das Landesrecht kommunale Regelungen überlagere. Die CDU erwog zudem, Straußwirtschaften in Gutsschänken umzuwandeln – doch auch dies würde die Zustimmung der städtischen Bauaufsichtsbehörde voraussetzen und hätte den Verlust der Sonderregelungen für Straußwirtschaften zur Folge.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen bleiben damit bestehen: Straußwirtschaften müssen sich weiterhin an die landesweit festgelegte Vier-Monats-Grenze halten. Weitere Versuche, die Öffnungszeiten auszuweiten oder die Einstufung zu ändern, würden eine Zustimmung auf Landesebene und zusätzlichen bürokratischen Aufwand erfordern.






