21 March 2026, 14:06

Mainz verliert bis 2027 Mietpreisbremse für 950 Sozialwohnungen – was das für Mieter bedeutet

Eine Liniengrafik, die das Verhältnis von Wohnpreisen zu Einkommen pro Kopf in verschiedenen Metropolregionen zeigt, mit begleitendem Erklärungstext.

Mainz verliert bis 2027 Mietpreisbremse für 950 Sozialwohnungen – was das für Mieter bedeutet

Mietpreisbremse für fast 950 geförderte Wohnungen in Mainz läuft bis Ende 2027 aus

Bis Ende 2027 fallen die Mietpreisbeschränkungen für nahezu 950 staatlich geförderte Wohnungen in Mainz weg. Die Änderung betrifft Mieter in mehreren Stadtteilen, wobei Vermieter künftig das Recht erhalten, die Mieten innerhalb der gesetzlichen Grenzen anzupassen. Die Möglichkeiten der Stadt, einzugreifen, sind nach dem Auslaufen der Regelungen begrenzt.

Die erste Welle der Änderungen steht bereits Ende 2026 an: Dann verlieren 98 Wohnungen ihre Mietobergrenzen – die meisten davon befinden sich in Neustadt und Weisenau. Deutlich größer ist die zweite Gruppe mit 768 Wohnungen, deren Mietbindungen bis Ende 2027 auslaufen, vor allem in Finthen, Weisenau, Gonsenheim und Mombach.

Vermieter müssen Mieter vor einer Mieterhöhung schriftlich informieren. Sobald die Preisbindungen entfallen, dürfen sie die Mieten bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze anheben – die Stadt kann diese Anpassungen nicht direkt verhindern.

Die Mainzer Verwaltung versucht, einen Teil der Wohnungen weiterhin als Sozialwohnungen zu erhalten. Das Amt für Wohnungsförderung verhandelt mit Vermietern über freiwillige Programme, um die Bindungen zu verlängern. Mögliche Lösungen sind staatlich geförderte Modelle wie der Erwerb von Belegungsrechten oder die Gewährung von Modernisierungszuschüssen. Unklar ist jedoch, wie viele der derzeit 866 geförderten Wohnungen in Mainz überhaupt noch unter die Ausnahmeregelungen der Mietpreisbremse fallen.

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Für Mieter in den betroffenen Wohnungen könnten ab Ende 2026 höhere Mieten fällig werden. Ob die Stadt die Subventionen erhalten kann, hängt von der Kooperationsbereitschaft der Vermieter und den verfügbaren Landesmitteln ab. Ohne weitere Maßnahmen werden Hundert Haushalte bis 2028 mit marktüblichen Mieten rechnen müssen.

Quelle