Ludwigshafen: Neun von zwölf Geschäften verkaufen illegal an Minderjährige

Ludwigshafen: Neun von zwölf Geschäften verkaufen illegal an Minderjährige
Bei einer kürzlichen Kontrollaktion in Ludwigshafen wurden zahlreiche Verstöße gegen das Feuerwerks- und Nikotinverkaufsrecht aufgedeckt. Die Behörden führten am 30. Dezember 2025 Testkäufe in zwölf Geschäften der Region durch. Dabei stellte sich heraus, dass einige Betriebe die Vorschriften für altersbeschränkte Produkte nicht einhielten.
An der gemeinsamen Aktion beteiligten sich die Jugendkriminalpolizei Ludwigshafen, der Kommunale Ordnungsdienst sowie Schülerinnen und Schüler der Höheren Berufsfachschule. Im Fokus standen die Einhaltung des Sprengstoffgesetzes und die Regelungen zum Verkauf von Nikotinprodukten. Von den zwölf überprüften Geschäften hielten sich neun nicht an die geltenden Bestimmungen.
In fünf Fällen wurden illegal Feuerwerkskörper der Kategorie F2 an Minderjährige verkauft. Nach deutschem Recht dürfen solche Pyrotechnik-Artikel – darunter Böller, Feuerwerksbatterien und Raketen – nur an Erwachsene ab 18 Jahren und ausschließlich zwischen dem 29. und 31. Dezember verkauft werden. Der Gebrauch ist lediglich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Die übrigen vier Verstöße betrafen den Verkauf von Nikotinprodukten an minderjährige Kundschaft. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz wies in diesem Zusammenhang erneut auf die Sicherheitshinweise für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk hin. Ausführliche Informationen zu den Regelungen sind auf der Website des Bundesministeriums des Innern und für Heimat abrufbar.
Die Kontrollen zeigten, wie schwierig es nach wie vor ist, die Altersbeschränkungen für Feuerwerk und Nikotinprodukte durchzusetzen. Die Namen der betroffenen Geschäfte wurden von den Behörden nicht veröffentlicht. Die Überprüfungen unterstreichen die strengen Vorschriften, die den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern in der Silvesterzeit regeln.

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