24 June 2026, 02:07

Koblenz sichert sich Fördergelder trotz niedrigerer Grundsteuer-Hebesätze

Rechtsgutachten zur kommunalen Perspektive auf die Anforderungen der städtischen Entwicklungsförderung

Koblenz sichert sich Fördergelder trotz niedrigerer Grundsteuer-Hebesätze

Im Dezember 2022 führte Rheinland-Pfalz durch sein Landesfinanzausgleichsgesetz neue Steuerkraftmesszahlen ein. Diese Kennziffern bestimmen, ob Kommunen Fördermittel für die Stadtentwicklung beantragen können. Der Stadtrat von Koblenz suchte nach Klarheit über die Regelungen und beauftragte im Juli 2023 ein Rechtsgutachten.

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Die Richtlinien des Landes verlangen von den Kommunen, ihre Einnahmequellen – insbesondere die Grundsteuern – mindestens in Höhe der Ausgleichshebesätze auszuschöpfen. Koblenz setzt seine Hebesätze für die Grundsteuern A und B jedoch unter diesen Schwellen an. Dennoch erzielte die Stadt 2023 rund 24 Millionen Euro mehr an grundsteuerbasierten Einnahmen, als es bei Anwendung der Landeshebesätze der Fall gewesen wäre.

Auch beim Gewerbesteuerhebesatz liegt Koblenz über dem landesweiten Referenzwert. Um Bedenken auszuräumen, holte der Stadtrat ein Gutachten von Prof. Dr. Steffen Lampert ein. Dessen Fazit: Kommunen müssen nicht jeden einzelnen Steuerhebesatz erreichen, solange ihre Gesamteinnahmen die geforderte Schwelle überschreiten.

Die Landesbehörden bestätigten, dass Stadtentwicklungsförderungen auch dann bewilligt werden können, wenn die gesamten grundsteuerbasierten Einnahmen einer Kommune mindestens der Summe entsprechen, die bei Anwendung der Ausgleichshebesätze entstehen würde. Oberbürgermeister David Langner betonte, dass die Gesamthöhe der Grundsteuereinnahmen entscheidend für die Förderfähigkeit sei. Das Gutachten stützt damit die bisherigen Zusagen des rheinland-pfälzischen Innenministers.

Die Ergebnisse schaffen Klarheit für Koblenz und andere Kommunen in ähnlicher Lage. Sie bestätigen, dass die Erfüllung der Gesamteinnahmeanforderung ausreicht, um Fördermittel für die Stadtentwicklung zu erhalten. Diese Auslegung steht im Einklang mit den bestehenden Landesvorgaben und beseitigt Unsicherheiten bei den Förderkriterien.

Quelle