24 April 2026, 12:08

Illegales Parken in Mainz blockiert Radwege und gefährdet Rettungskräfte

Großer Stadion mit starkem Verkehr davor, umgeben von Straßeninfrastruktur und Bäumen unter einem bewölktem Himmel.

Illegales Parken in Mainz blockiert Radwege und gefährdet Rettungskräfte

Rad- und Fußweg in Mainz-Hartenberg-Münchfeld: Wiederholte Parkverstöße gefährden die Sicherheit

Ein kombinierter Rad- und Fußweg im Mainzer Stadtteil Hartenberg-Münchfeld wird seit Langem durch illegales Parken beeinträchtigt – mit erheblichen Risiken für die Verkehrssicherheit. Die Strecke verbindet die Sportanlagen des Wolfgang-Frank-Campus mit einem nahegelegenen Einkaufszentrum. Trotz klarer Beschilderung blockieren Autofahrer immer wieder den Zugang – darunter auch Rettungswege, die von der Feuerwehr genutzt werden.

Besonders kritisch wurde die Situation während der Osterferienlager I und II, als abgestellte Fahrzeuge den Weg versperrten und die Zufahrt für die Feuerwehr behinderten. Zwar ist bereits ein Schild mit der Aufschrift "Keine Durchfahrt – Ausgenommen Einsatz- und Lieferfahrzeuge" angebracht, doch wurden die Kontrollen bis vor Kurzem nur unregelmäßig durchgeführt.

Die Stadt Mainz ist für die Verkehrsregelung in dem Gebiet zuständig und hat bestätigt, dass ihr das Problem bekannt ist. Zwar verwaltet der 1. FSV Mainz 05 den Parkplatz in der Nähe der Eishalle, für die Überwachung des Parkverhaltens oder die Ahndung von Verstößen ist der Verein jedoch nicht verantwortlich.

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Immer wieder halten unautorisierte Fahrzeuge auf dem Weg, selbst an normalen Trainingstagen, und blockieren so Notausgänge. Als Reaktion darauf hat die Verkehrsüberwachung nun wieder verstärkte Streifen aufgenommen. Verstöße werden künftig konsequent nach geltendem Verkehrsrecht geahndet – sowohl falsches Parken als auch unbefugtes Befahren der Zone.

Mit der verschärften Kontrolle will die Stadt weitere Behinderungen auf dem Rad- und Fußweg verhindern. Die Rettungszufahrten müssen frei bleiben, und wer die Vorschriften ignoriert, muss mit Strafen rechnen. Die Behörden betonen, dass nur berechtigte Fahrzeuge das Gebiet befahren dürfen.

Quelle