10 May 2026, 16:07

Hubigs Reform: Gewalttätige Eltern könnten Umgangsrecht verlieren

Plakat mit der Aufschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in fetter schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Hubigs Reform: Gewalttätige Eltern könnten Umgangsrecht verlieren

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der gewalttätigen Eltern den Kontakt zu ihren Kindern entziehen soll. Die geplante Reform zielt darauf ab, Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen und Kindern ein sicheres Umfeld zu gewährleisten. Familiengerichte sollen klarere Befugnisse erhalten, um Umgangsrechte in nachgewiesenen Missbrauchsfällen einzuschränken oder ganz zu untersagen.

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Der Vorschlag knüpft an bestehende Regelungen an, die Gerichte verpflichten, häusliche Gewalt bei Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen zu berücksichtigen. Hubigs Plan geht jedoch weiter: Er gibt Richtern explizitere Handlungsanweisungen. Künftig könnte ein gewalttätiger Elternteil – je nach Gefährdungslage – vorübergehend oder dauerhaft vom Kontakt mit dem Kind ausgeschlossen werden, wenn die Sicherheit des Opfers gefährdet ist.

Automatische Kontaktverbote sind nicht vorgesehen. Stattdessen sollen die Familiengerichte jeden Fall individuell prüfen und dabei Schwere der Gewalt sowie das potenzielle Risiko abwägen. Je nach Sachlage könnten auch weniger weitreichende Maßnahmen wie begleitete Umgangskontakte angeordnet werden.

Kernziel der Reform ist es, zu verhindern, dass Umgangsrechte als Instrument für weitere Gewaltmissbräuche genutzt werden. Durch die Verschärfung des rechtlichen Rahmens will das Justizministerium sicherstellen, dass Kinder frei von Gewalt und Zwang aufwachsen können.

Sollte das Gesetz verabschiedet werden, erhalten Richter mehr Spielraum, um Opfer zu schützen, ohne dabei auf pauschale Lösungen zurückzugreifen. Die Änderungen betreffen sowohl vorübergehende als auch dauerhafte Einschränkungen – abhängig vom Grad der Gefährdung. Der Entwurf geht nun in die nächste Phase des Gesetzgebungsverfahrens.

Quelle