Gericht erlaubt Mercedes und BMW Verbrenner-Verkauf auch nach 2030
Deutschlands höchstes Berufungsgericht hat Klagen abgewiesen, die Mercedes-Benz und BMW den Verkauf neuer Benzin- und Dieselautos nach November 2030 untersagen sollten. Das Urteil stellt einen Rückschlag für Umweltverbände dar, die sich für ein Ende der Verbrennerfahrzeuge im Land einsetzen.
Umweltorganisationen, darunter die Deutsche Umwelthilfe und Fridays for Future, hatten argumentiert, dass Autohersteller ab 2031 keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr produzieren dürfen. Sie behaupteten, der weitere Verkauf solcher Autos verstoße gegen Klimaschutzgesetze. Das Gericht wies die Klagen jedoch mit der Begründung ab, dass kein konkretes CO₂-Budget für einzelne Unternehmen festgelegt worden sei.
Die juristischen Auseinandersetzungen zwischen deutschen Industriekonzernen und Klimaschützern haben in den letzten Jahren an Schärfe zugenommen. Seit 2019 sahen sich Branchen von der Energie- und Luftfahrtindustrie bis hin zur Zementproduktion mit Klagen wegen ihrer Emissionsziele konfrontiert. Zu den wegweisenden Urteilen zählen der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 zum Kohleausstieg sowie mehrere Verfahren aus dem Jahr 2023 gegen Automobilhersteller wie Volkswagen und BMW. Auch Lufthansa, RWE und andere Großunternehmen waren in Streitigkeiten über die Einhaltung von Klimavorschriften verwickelt.
Die Gerichtsentscheidung beseitigt zwar eine unmittelbare rechtliche Bedrohung für den zukünftigen Verkauf von Verbrennern durch Mercedes-Benz und BMW. Doch die grundsätzliche Debatte über die deutsche Klimapolitik und die Verantwortung von Unternehmen für ihre Emissionen wird voraussichtlich weitergehen. Umweltverbände haben bereits angekündigt, weitere rechtliche und politische Wege zu prüfen, um strengere Regulierungen durchzusetzen.






