17 June 2026, 19:09

EU-Kommission prüft Nürburgring-Verkauf auf mögliche Verstöße gegen Beihilferegeln

Kommission eröffnet umfassende Untersuchung wegen mutmaßlicher deutscher Staatshilfe bei Verkauf des Nürburgrings

EU-Kommission prüft Nürburgring-Verkauf auf mögliche Verstöße gegen Beihilferegeln

Die Europäische Kommission hat eine vertiefte Untersuchung zum Verkauf des Nürburgring-Rennstreckenkomplexes in Deutschland eingeleitet. Der Schritt folgt der Aufhebung der Kommissionsgenehmigung für den Verkauf an die Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft GmbH aus dem Jahr 2014 durch den Gerichtshof der Europäischen Union im Jahr 2021.

Im Mittelpunkt der Prüfung steht, ob das Vergabeverfahren für den Verkauf offen, transparent und diskriminierungsfrei ablief. Zudem wird bewertet, ob die Transaktion mit den EU-Beihilferegeln vereinbar ist. Untersucht werden auch Vorwürfe zusätzlicher staatlicher Unterstützung für Capricorn nach dem Verkauf, etwa in Form eines reduzierten Kaufpreises oder gestundeter Zahlungen.

Mit der Eröffnung des Verfahrens erhalten Deutschland und andere beteiligte Parteien die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Kommission betont, dass die Untersuchung keine Vorwegnahme des Endergebnisses darstelle. Sollte der Verkauf im Rahmen eines wettbewerbsorientierten und fairen Bieterverfahrens erfolgt sein, könnte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass kein selektiver Vorteil gewährt wurde.

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Weitere Details zum Fall sind auf der Wettbewerbswebsite der Kommission unter der Fallnummer SA.31550 im Beihilferegister abrufbar. Als Beihilfe gilt eine Maßnahme, die mithilfe öffentlicher Mittel einen selektiven wirtschaftlichen Vorteil gewährt und dadurch den Wettbewerb innerhalb der EU verfälschen kann. Die Erkenntnisse der Kommission werden zeigen, ob der Verkauf des Nürburgring-Komplexes den EU-Vorschriften entsprochen hat. Die Ergebnisse der Untersuchung werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.

Quelle