Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller eingestellt – doch der Fall hinterlässt Spuren
Anna KrauseErmittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller eingestellt – doch der Fall hinterlässt Spuren
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat ihr Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der üblen Nachrede gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, eingestellt. Der Fall ging auf zwei Social-Media-Beiträge zurück, in denen Müller den Flüchtlingsstatus von Hamado Dipama, Mitglied des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks (BR), infrage stellte. Müller begrüßte die Entscheidung, betonte jedoch die emotionale und finanzielle Belastung durch den Rechtsstreit.
Der Konflikt begann, als Müller zwei Beiträge auf X (ehemals Twitter) über Dipama veröffentlichte. In einem Post verwies er auf Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Beitrag der Bildungsplattform Afrokratie, die weiße Menschen zunächst als "Neandertaler" bezeichnet hatte, bevor der Begriff in "koloniale Verbrecher" geändert wurde. Zudem hinterfragte Müller, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus aus Burkina Faso behalten könne, falls er plane, 2025 zur Einweihung des Mausoleums des ehemaligen Militärdiktators Thomas Sankara dorthin zurückzukehren.
Müller ließ sich von der Kanzlei Hoecker rechtlich vertreten, um sich gegen Dipamas Vorwürfe der üblen Nachrede zu verteidigen. Angesichts der steigenden Prozesskosten startete er eine Notfall-Spendenkampagne, die 15.000 Euro einbrachte, um die Ausgaben zu decken. Während des Verfahrens beschrieb er die Ermittlungen als emotional zermürbend und warnte, dass kleinere Medien noch stärker von solchen juristischen Drohungen eingeschüchtert werden könnten.
Trotz der Einstellung des Verfahrens kritisierte Müller die Ungleichgewichte im deutschen Rechtssystem. Er argumentierte, dass Beschuldigte oft hohe finanzielle Lasten tragen müssten, um unbegründete Vorwürfe abzuwehren, während Kläger kaum Risiken eingingen, da ihre Anwaltskosten in der Regel vom Staat übernommen würden. Er wies Spekulationen zurück, der Fall sei ein Angriff auf seine Medienkritik gewesen, und führte ihn stattdessen auf persönliche Motive Dipamas zurück.
Mit der Einstellung des Verfahrens kann Müller nun ohne juristischen Druck wieder seiner Arbeit nachgehen. Die fallengelassenen Vorwürfe bestätigen, dass seine Berichterstattung nicht die Schwelle zur üblen Nachrede nach deutschem Recht erreichte. Dennoch zeigt der Fall die Herausforderungen, vor denen unabhängige Journalisten stehen, wenn sie mit kostspieligen Rechtsstreitigkeiten konfrontiert werden.






