dbb kritisiert Besoldungsreform: Verfassungswidrige Benachteiligung von Führungskräften droht
Elias Lehmanndbb kritisiert Besoldungsreform: Verfassungswidrige Benachteiligung von Führungskräften droht
Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) fordert umfassende Nachbesserungen am geplanten Besoldungsreformgesetz der Bundesregierung. Zwar begrüßt der Verband die vorgesehenen höheren Einstiegsgehälter, kritisiert jedoch zentrale Passagen des Entwurfs als verfassungswidrig und benachteiligend für Führungskräfte im öffentlichen Dienst.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Anfangsgehälter von Bundesbeamten zu erhöhen. Gleichzeitig soll das langjährige „Alleinverdienerprinzip“ abgeschafft werden, das bisher die Besoldung an das Einkommen des Partners oder der Partnerin knüpfte. Der dbb unterstützt zwar die Gehaltsanhebung, lehnt diese Streichung jedoch entschieden ab. Die Einkünfte des Partners lägen „außerhalb des Einflussbereichs der Beamtin oder des Beamten“, heißt es – eine Änderung des Prinzips sei „unzulässig“.
Kritik übt der Verband vor allem an den geplanten Abstufungen in der B-Besoldungsgruppe für höhere Beamte. Die im Entwurf vorgesehene Lück von nur 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4 sei zu gering und verstoße gegen verfassungsrechtliche Vorgaben, so der dbb. Die Regelung widerspreche dem Leistungsprinzip und der Notwendigkeit fairer Gehaltsunterschiede. Der Verband fordert eine „kritische Überprüfung“ dieser Abstufungen, bevor die Reform umgesetzt wird.
Das Bundesinnenministerium hat sich auf Anfrage von Medien bisher nicht zu den Bedenken gegenüber der B-Besoldung geäußert.
Die Kritik des dbb erhöht den Druck auf die Abgeordneten, den Gesetzentwurf nachzubessern, bevor er weiterverfolgt wird. Ohne Änderungen riskiere die Reform, gegen verfassungsmäßige Besoldungsgrundsätze zu verstoßen, warnt der Verband. Sollte der aktuelle Plan bestehen bleiben, könnten höhere Beamte im Vergleich zu ihren Kollegen in der A-Besoldung geringere Gehaltserhöhungen erhalten.






