CDU-Politiker Krings zerpflückt Kommission zum Prostituiertenschutzgesetz als "realitätsfremd"
Jakob KrausCDU-Politiker Krings zerpflückt Kommission zum Prostituiertenschutzgesetz als "realitätsfremd"
Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und frauenpolitischer Sprecher der Union, hat eine von Bundesfamilienministerin Karin Prien eingesetzte Kommission scharf kritisiert. Die Kommission prüft mögliche Reformen des deutschen Prostituiertenschutzgesetzes. Krings wirft dem Gremium von Anfang an Voreingenommenheit und fragwürdige Erkenntnisse vor.
Krings bemängelte, die Zusammensetzung der Kommission sei bereits während der Regierungszeit von CDU/CSU einseitig gewesen. Er verwies darauf, dass die Vorsitzende zugleich ein kriminologisches Institut leite, dessen Evaluierungsbericht die Kommission als Grundlage nutzt. Diese Doppelfunktion werfe, so Krings, erhebliche Zweifel an der Neutralität auf.
Er stellte die im Bericht genannte Behauptung infrage, wonach 25 Prozent der gemeldeten Sexarbeiter:innen einen Hochschulabschluss besitzen und 80 Prozent krankenversichert seien. Diese Zahlen nannte Krings „völlig realitätsfremd“ und argumentierte, sie spiegelten lediglich einen kleinen, privilegierten Ausschnitt der Branche wider. Zudem wies er darauf hin, dass in Deutschland lediglich 50 Sexarbeiter:innen sozialversicherungspflichtig beschäftigt seien – seiner Schätzung nach sind nicht mehr als zehn Prozent der Sexarbeiter:innen offiziell registriert.
Krings warf der Kommissionsvorsitzenden vor, „höchst fragwürdige Forschungsergebnisse“ zu verbreiten und diese nun zu verteidigen. Die CDU/CSU-Fraktion sei seit der Einrichtung des Gremiums „tief enttäuscht und fassungslos“, so Krings.
Die Arbeit der Kommission stößt bei Krings und der Union auf massiven Widerstand. Die Ergebnisse zu Bildungsständen und Versicherungsschutz unter Sexarbeiter:innen werden als irreführend zurückgewiesen. Die Debatte offenbart die tiefen Gräben bei der Bewertung und möglichen Reform des deutschen Prostituiertenschutzgesetzes.
