Bundesjustizministerium will Schöffen-Auswahl verschärfen – Verfassungsschutz soll prüfen
Anna KrauseBundesjustizministerium will Schöffen-Auswahl verschärfen – Verfassungsschutz soll prüfen
Das Bundesjustizministerium plant eine Verschärfung des Überprüfungsverfahrens für Schöffenbewerber. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen sicherstellen, dass nur Personen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstützen, dieses Amt ausüben können.
Das Ministerium strebt eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes an, um die Eignungsprüfungen zu stärken. Eine der diskutierten Optionen ist die Verpflichtung für Bewerber, schriftliche Erklärungen über mögliche Ausschlussgründe vorzulegen.
Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, setzt sich für ein einheitliches, bundesweites und verbindliches Prüfverfahren ein. Seine Partei schlägt zudem vor, das Bundesamt für Verfassungsschutz in die Auswahl der Schöffen einzubinden.
Widerspruch kommt von Tobias Matthias Peterka, dem rechtspolitischen Sprecher der AfD. Er argumentiert, die bestehenden Regelungen seien bereits ausreichend, und betont, dass alle Richter – ob ehrenamtlich oder hauptberuflich – die demokratischen Prinzipien wahren müssten.
Die geplanten Reformen würden strengere Kontrollen bei der Bestellung von Schöffen einführen. Sollten die Änderungen umgesetzt werden, könnten sie die Bewertung der Kandidaten vor ihrer Amtsübernahme grundlegend verändern. Die Debatte über diese Maßnahmen hält derweil an.
