Braunschweig überarbeitet Windkraftplan – mehr Flächen als gefordert
Der Regionalverband Braunschweig hat seinen Raumordnungsplan für die Windkraftentwicklung überarbeitet. Der überarbeitete Entwurf folgt einer öffentlichen Anhörung und zielt darauf ab, die verbindlichen gesetzlichen Vorgaben Niedersachsens für Windenergie an Land zu erfüllen. Kommunen können über eine freiwillige Öffnungsklausel zusätzlich Flächen bereitstellen.
Niedersachsen verlangt von der Region, bis 2027 2,46 Prozent ihrer Fläche für Windenergie auszuweisen – das entspricht etwa 12.500 Hektar. Die aktuellen Vorranggebiete decken bereits knapp 15.000 Hektar ab und liegen damit bei rund 2,9 Prozent der Gesamtfläche, was das Ziel übertrifft.
Der Verband hat acht Vorrangzonen gestrichen und die Gesamtzahl von 88 auf 80 reduziert. Ein großes Gebiet zwischen Seershausen, Hillerse und Edemissen ist nicht mehr enthalten. Gleichzeitig wurde südlich von Kirchberg, in der Nähe von Seesen, ein neues Gebiet in die Liste der Vorrangflächen aufgenommen.
Öffentliche Rückmeldungen und neue Erkenntnisse führten zu Anpassungen in 56 der ursprünglich vorgeschlagenen Zonen. Der überarbeitete Plan stellt sicher, dass die Region ihre Ziele für 2032 erreicht, wobei Spielraum für kommunale Beiträge bleibt.
Der aktualisierte Entwurf spiegelt die Änderungen aus der Bürgerbeteiligung und aktuellen Daten wider. Die Region verfügt nun über 80 Vorranggebiete, von denen einige gestrichen und andere hinzugefügt wurden. Die bestehende Ausweisung übersteigt bereits die gesetzliche Vorgabe für 2027, während die Öffnungsklausel weitere Erweiterungen ermöglicht.






