BGH entscheidet: Muss die Schufa ihre Score-Berechnung vollständig offenlegen?
Elias LehmannBGH entscheidet: Muss die Schufa ihre Score-Berechnung vollständig offenlegen?
Ein Rechtsstreit über die Transparenz von Bonitätsbewertungssystemen nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) läuft derzeit. Fünf Kläger haben die Schufa verklagt, weil das Unternehmen ihrer Meinung nach die Methoden zur Berechnung der Score-Werte nicht ausreichend erklärt. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, ob die aktuellen Angaben den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, ob die Schufa in ihren Auskünften ausreichend detailliert darlegt, wie die persönlichen Kredit-Scores berechnet werden. Das Oberlandesgericht Dresden hatte zuvor entschieden, dass Verbraucher zumindest die wichtigsten Faktoren und deren Gewichtung nachvollziehen können müssen. Die Schufa betont, ihre aktuellen Angaben entsprächen bereits den DSGVO-Vorgaben, doch die Kläger fordern tiefere Einblicke in die Berechnungslogik.
Im März 2023 führte die Schufa ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf klar definierte Kriterien umfasst. Dieses System ermöglicht es Verbrauchern, nachzuvollziehen, welche Faktoren ihren Score beeinflussen, und diese selbst zu überprüfen. Die vollständige Umsetzung des aktualisierten Modells ist bis Ende 2028 geplant.
Nun muss der BGH klären, ob die Auskünfte der Schufa den DSGVO-Transparenzanforderungen für automatisierte Entscheidungsfindung gerecht werden. Das Urteil könnte einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie viel Informationen Unternehmen über algorithmische Prozesse offenlegen müssen. Ab November 2026 gelten zudem strengere Datenschutzregeln für „materielle Scoring-Systeme“, von denen die Schufa behauptet, ihr Modell erfülle diese bereits jetzt.
Die Entscheidung des Gerichts wird den Umfang der Transparenzpflichten nach der DSGVO für automatisierte Bonitätsbewertungen konkretisieren. Zudem wird sie festlegen, welche Details Unternehmen Verbrauchern künftig bereitstellen müssen. Das Ergebnis könnte auch beeinflussen, wie andere Firmen mit Offenlegungspflichten bei algorithmusbasierten Bewertungen umgehen.






