Apotheker zahlen deutlich mehr: Beitragserhöhungen in mehreren Bundesländern
Anna KrauseApotheker zahlen deutlich mehr: Beitragserhöhungen in mehreren Bundesländern
Beitragserhöhungen für Apotheker: In mehreren Bundesländern steigen die Gebühren stark an
In diesem Jahr sind die Mitgliedsbeiträge für Apotheker in mehreren deutschen Bundesländern deutlich gestiegen. Die Erhöhungen folgen auf gesetzliche Änderungen und Bestrebungen, die finanziellen Rücklagen anzupassen. Einige Apothekerkammern haben zudem die Pflichtmitgliedschaft auf nicht berufstätige Fachkräfte ausgeweitet.
In Sachsen zahlen angestellte Apotheker nun 228 Euro Jahresbeitrag – im Vorjahr waren es noch 152 Euro. Noch stärker fällt der Anstieg in Berlin aus: Hier stiegen die Gebühren um 100 Euro auf 294 Euro. In Niedersachsen blieben die Beiträge zwar unverändert, allerdings erhalten die Mitglieder die Pharmazeutische Zeitung nicht mehr als Teil ihres Leistungspakets.
Die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) hat nach einer Novelle des Landesheilberufegesetzes neue Regelungen eingeführt. Die Pflichtmitgliedschaft gilt nun auch für rentnerliche und nicht berufstätige Apotheker mit Wohnsitz in Hessen. Die Kammer muss diese Personen ermitteln und ihre Beitragsordnung anpassen; der niedrigste Quartalsbeitrag für freiwillige Mitglieder liegt bei 40 Euro.
Um übermäßige Rücklagen abzubauen, hat die Kammer die Beiträge für das laufende Jahr zudem halbiert. Dies erfolgt vor dem Hintergrund von Gerichtsurteilen in Nordrhein-Westfalen, die Anpassungen bei den finanziellen Rückstellungen erforderten. Die Änderungen werden voraussichtlich den Verwaltungsaufwand für die Kammern erhöhen.
Die Beitragsanpassungen und die erweiterte Mitgliedschaftspflicht betreffen Tausende Apotheker in mehreren Bundesländern. Die Kammern müssen nun nicht berufstätige Fachkräfte erfassen und den gestiegenen Verwaltungsaufwand bewältigen. Die Maßnahmen sind Teil umfassender Bemühungen, sich an rechtliche Vorgaben und finanzpolitische Leitlinien anzupassen.






