A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg: Gericht entscheidet über Fortsetzung der Bauarbeiten
Jakob KrausA39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg: Gericht entscheidet über Fortsetzung der Bauarbeiten
Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg hat erneut Verzögerungen erlitten. Eine für nächste Woche erwartete Gerichtsentscheidung könnte darüber befinden, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen. Die Umweltorganisation BUND kämpft seit Jahren juristisch gegen das Projekt.
Bereits 2019 hatte der BUND Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt eingereicht. Das Gericht gab der Umweltorganisation zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Nachbesserung und ein ergänzendes Verfahren folgten. Dennoch bleibt die Planfeststellung für den südlichen Abschnitt laut der Website der Autobahn GmbH weiterhin nicht vollziehbar.
Die mündliche Verhandlung zu einer weiteren Klage des BUND, die ursprünglich für den 13. Mai angesetzt war, wurde auf den 23. Juni verschoben. Die Organisation hatte 2024 erneut rechtliche Schritte eingeleitet, und das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Sollte das Gericht grünes Licht für den Weiterbau geben, würde die fertiggestellte A39 Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter verbinden und in die A7 münden.
Für den südlichen Abschnitt ist eine Trasse von Wolfsburg bis Ehra im Norden des Landkreises Gifhorn vorgesehen. Zudem soll zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra die neue Rastanlage Tappenbecker Moor entstehen.
Aktuell ruhen die Bauarbeiten. Die anstehende Entscheidung wird klären, ob die Arbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn beginnen können. Das Urteil wird auch Auswirkungen auf den Zeitplan für den gesamten Ausbau der A39 haben.






